Mitgliedschaft beim FCA

  • Nach längerer Pause melde ich mich nun mal wieder zu Wort:


    Wenn es um die Frage einer Ausgliederung geht, sollte man vielleicht zunächst einmal einen Blick in die Geschichtsbücher unseres Vereins werfen: 2000 musste der FCA e. V. Insolvenz anmelden, es folgte der Einstieg der Investorengruppe um Walther Seinsch. Dieser Gruppe haben wir es zu verdanken, dass der FCA e. V. wirtschaftlich wieder stabilisiert wurde, sodass 2006 der Aufstieg in die 2. Bundesliga möglich war. Erst dann allerdings wurde die Profimannschaft ausgegliedert und hieß von nun an FCA KGaA. Das wirft bei mir die Frage auf, ob man, um den Einstieg von Investoren zu ermöglichen (wenn man dies überhaupt möchte), wirklich eine KGaA oder ähnliches gründen muss, wenn dies offensichtlich in einem e. V. genauso möglich ist?


    Bei der Frage der Mitbestimmung der Mitglieder in einer KGaA fehlt es mir an juristischem Fachwissen: Zumindest bei der FCA KGaA ist es so, dass der FCA e. V. 100% der "Stimmanteile" in der KGaA hält. Bezieht sich dies nur auf den Vorstand des e. V., der indirekt durch die Mitglieder des e. V. gewählt wird, oder hat die Mitgliederversammlung des e. V. sogar ein Stimmrecht, was zumindest den Aufsichtsrat der KGaA angeht? Als Laie ist ansonsten nämlich nicht nachvollziehbar, warum die Mitglieder des e. V. nicht über Belange der KGaA abstimmen dürfen.


    Die entscheidende Frage, die sich am 3. Dezember stellt, ist nun allerdings, was der Vorstand des e. V. mit der Ausgliederung der entscheidenden Nachwuchsmannschaften bezwecken will. Schließlich ist ein Hauptargument für die Ausgliederung von Profimannschaften, dass im Falle einer Insolvenz der KGaA der e. V. nicht von den Folgen betroffen ist. Verschiebt man nun aber alle relevanten Mannschaften in die KGaA, so sind im Falle einer Insolvenz auch alle relevanten Mannschaften betroffen. Der verbleibende e. V. könnte seine Mannschaften also aus Kindern und Skifahrern aufstellen.


    Nachdem ich zwar die Ansichten von Walther Seinsch nicht immer teile, zumindest ihn aber für releativ klug halte, bin ich mal auf seine Argumentation, die hoffentlich zeitnah folgt, gespannt. Genauso bin ich gespannt, welche Position der Supporters Club und die aktive Fanszene beziehen.


    Ein vorschnelles und einseitiges Urteil ist in dieser doch recht komplexen Casa nicht angemessen, allerdings sehe ich bis jetzt keine Vorteile einer Ausgliederung, sorge mich um unsere Mitspracherechte als Mitglieder, die ohnehin schon sehr eingeschränkt sind (vgl. Viagogo-Debatte) und tendiere daher zu einer Ablehnung des Antrags, auch wenn ich aus der außerordentlichen Mitgliederversammlung letztes Jahr die Lehre gezogen habe, dass es in Augsburg mehr oder weniger unmöglich ist, eine Abstimmung zu gewinnen, wenn man Walther Seinsch nicht auf seiner Seite weiß.


  • Bei der Frage der Mitbestimmung der Mitglieder in einer KGaA fehlt es mir an juristischem Fachwissen: Zumindest bei der FCA KGaA ist es so, dass der FCA e. V. 100% der "Stimmanteile" in der KGaA hält. Bezieht sich dies nur auf den Vorstand des e. V., der indirekt durch die Mitglieder des e. V. gewählt wird, oder hat die Mitgliederversammlung des e. V. sogar ein Stimmrecht, was zumindest den Aufsichtsrat der KGaA angeht? Als Laie ist ansonsten nämlich nicht nachvollziehbar, warum die Mitglieder des e. V. nicht über Belange der KGaA abstimmen dürfen.

    Du darfst einzig und allein den Aufsichtsrat des e.V. wählen, der dann seinerseits den Vorstand des e.V. bestimmt, der wiederum die Geschäftsführung der GmbH bestellt.


    Lustigerweise ist ja der Aufsichtsratsvorsitzende des e.V., der den Vorstand des e.V. wählt und kontrolliert, auch gleichzeitig vom Vorstand des e.V. bestellter Geschäftsführer der GmbH, die die Geschäfte der KGaA führt...also wer kontrolliert jetzt hier eigentlich wen? Ach ja, die KGaA hat ja auch noch einen Aufsichtsrat... ;)

  • Ich glaub ja gar nicht, dass da eine MV stattfindet. Der hochwertige Dienstleister hat im Unterzentrum des Landkreises AIC noch keine Einladung rumgebracht.. ;-)


    Aber ich stimm sowieso dafür. Brauch ich mir nächstes Jahr keine langweiligen Berichte über die Jugend oder das neue Leistungszentrum anzuhören. Interessiert mich eigentlich eh nicht. Die Berichte der Skifreunde hingegen gibts zum Glück auch trotz des Mauerfalls noch! :puh

  • Wenn es um die Frage einer Ausgliederung geht, sollte man vielleicht zunächst einmal einen Blick in die Geschichtsbücher unseres Vereins werfen: 2000 musste der FCA e. V. Insolvenz anmelden, es folgte der Einstieg der Investorengruppe um Walther Seinsch. Dieser Gruppe haben wir es zu verdanken, dass der FCA e. V. wirtschaftlich wieder stabilisiert wurde


    Da freuen wir uns doch schon auf die "Mitgliederversammlung" in 5-6 Jahren - wenn die 20-jährige Haltefrist für die Investorengruppe erfüllt ist und munter der ganze Bumms verscherbelt werden kann.
    Der Martin Kind stößt grad alle notwendigen Türen auf, durch die unsere Gönner in sechs Jahren nur noch durchlaufen müssen.


    Mir kommt da einiges bekannt vor: http://www.wsj.de/nachrichten/…4474004578446593596071254

  • Ja, nach 20 Jahren dürfen die Investoren rein - aber von "freiem Eintritt" habe ich bis jetzt noch nichts gelesen, was ja auch nicht unbedingt schlecht sein muss.
    Ich persönlich habe da wenig Schmerz. Wer zahlt schafft an. Nur dieses pseudodemokratische und volksnahe Gedöns geht halt auf die Nerven.


    Ich glaube auch, das bei entsprechend professioneller Arbeit, die natürlich auch eine Stange Geld kostet, aus dem Jugend-Leistungszentrum Transfererlöse zu erwarten sind, die dann der KGaA zugute kommen können.


    Man sollte sich halt als FCAler endlich von dieser romantischen Vorstellung des weißen Ritters auf dem Einhorn verabschieden - und nicht immer gleich weinen wenn der weiße Ritter mal berechtigt hinterfragt wird.

  • Keinen Einwand! Nur damit dürfte sich dann auch die berechtigte Frage nach einer Mitgliedschaft beim Verein FC Augsburg e.V. erledigt haben, da dieser mit dem Fußballclub FC Augsburg KGaA de facto nichts mehr am Hut hat. Abgesehen davon einmal noch bestehenden Privilegien wie Vorkaufsrecht für Tickets der Vereinsmitglieder für Spiele des FCA KGaA. Vorausgesetzt, dies bleibt für die Zukunft weiter erhalten?

  • Täusche ich mich, oder müsste der e. V. der Investorengruppe in einem solchen Fall, den ich von Walther Seinsch nicht erwarte, nicht zuerst die Anteile verkaufen, was von der Mitgliederversammlung verhindert werden kann?


    Zudem möchte Kind ja eine Lücke in der 50+1-Regel der DFL ausnutzen, die für die traditionellen Werksclubs Leverkusen und Wolfsburg geschaffen wurde. Diese Ausnahmeregelung muss aber von der DFL genehmigt werden, was bei Hannover nicht der Fall sein wird, da Hannover kein Werksclub ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob diese Ausnahmeregelung überhaupt im Mitgliederbeschluss von 2013 enthalten ist.

  • Gegenfrage: Warum hat die FC Bayern AG ihren Großaktionären Telekom, Adidas und zuletzt Allianz nur jeweils einen krummen Anteil von genau 8,33% verkauft ? Nach Adam Riese ergibt dies eine Beteiligungsquote von genau 24,99%, was somit zur Folge hat, dass der Verein FC Bayern Müchen e.V. weiterhin eine Dreiviertelmehrheit an der AG hält. Weitere Beteiligungen wären nur über eine Satzungsänderung möglich, der es einer Zustimmung der Mitglieder bedarf. Daher die durchaus berechtigte Frage nach der Bedeutung einer Mitgliedschaft beim Verein FCA e.V. ?

  • Täusche ich mich, oder müsste der e. V. der Investorengruppe in einem solchen Fall, den ich von Walther Seinsch nicht erwarte, nicht zuerst die Anteile verkaufen, was von der Mitgliederversammlung verhindert werden kann?


    Zudem möchte Kind ja eine Lücke in der 50+1-Regel der DFL ausnutzen, die für die traditionellen Werksclubs Leverkusen und Wolfsburg geschaffen wurde. Diese Ausnahmeregelung muss aber von der DFL genehmigt werden, was bei Hannover nicht der Fall sein wird, da Hannover kein Werksclub ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob diese Ausnahmeregelung überhaupt im Mitgliederbeschluss von 2013 enthalten ist.


    In knapp 5 Jahren kann die Investorengruppe 100% des Vereins übernehmen und die Mitgliederversammlung wird dann höchstens applaudieren. Die Regelung ist außerdem schon durch und die DFL muss daher bei Hannover gar nichts mehr erlauben. 2018 wird in Hannover sich einiges ändern und zwar ganz regelkonform.

  • Zitat

    „Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet der Vorstand des Ligaverbandes.“
    – Satzung des Ligaverbandes, Seite 8


    Das muss also sehr wohl erstmal von der DFL genehmigt werden.

  • Das ist die alte Regel, nur durch diesen Zusatz dürfen Wolfsburg und Leverkusen überhaupt an der Bundesliga teilnehmen. Genau diese hat Kind durch das Schiedsgericht ändern lassen und die DFL hat auch zugestimmt. Das heißt, dass alle die länger als 20 Jahre dabei sind, auch den Verein übernehmen können und ohne Probleme von der DFL durchgewunken werden, so lange die 20 Jahre da sind.