Ultras - Aktionen, Ankündigungen und mehr

  • Bloß nicht von dem Obstgeschwätz verwirren lassen:


    Das Abbrennen von Pyrotechnik kann eine Straftat sein (Böller, eigene Gemische). Werden zugelassene/geprüfte Substanzen (CE-Kennzeichnung) verfeuert, handelt es sich aber lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.


    "Wer entgegen der Stadionverordnung Pyrotechnik mitführt oder verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit", sagt die Bayerische Polizei. "Wer innerhalb der Zuschauerbereiche Pyrotechnik abbrennt, muss unter Umständen sogar mit einer Strafanzeige wegen eines Vergehens der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung rechnen."

  • Das ist rischtig, aber ließ mal das

    Sowie ich die Diskussion letzte Woche Donnerstag verstanden habe, geht es darum den Absatz mit der gefährlichen Körperverletzung zu entkräften . Und nochmals ich mag Pyrotechnik, finde auch den Diskussionsansatz des Bündnisses PLER gut, schade ist halt was die Presse draus macht.

  • http://www.feuerwerksverkauf.de/feuerwerk_bengalos.html


    Solange das Bengalo der Feuerwerkklasse T1 angehört, ist das ganzjährige Abbrennen und Erwerben ab 18 Jahren erlaubt. Was im Stadion erlaubt oder verboten ist, hat nur entfernt mit dem Sprengstoffgesetz zu tun.
    Da wird einfach Hausrecht ausgeübt...


    Dachte bisher immer, der Verkauf ist zwar erlaubt, aber das Abbrennen nur mit Genehmigung erlaubt. Bist du dir da sicher bei deinen Angaben ZodiacAss???

  • @bt: Jupp, aber wir sind wahrscheinlich alle keine wandelnden Lexika und ausgebildete Formaljuristen wie du ;) Und dem Berater kommt man ja nur bei, wenn man dem ungläubigen Thomas etwas schwarz auf weiß zu lesen gibt.... :P

  • Das hat nix mit Lexika zu tun. Ein Besuch auf dem Szenetreffhätte gereicht...

    Zitat

    Zunächst möchten wir mit einem kurzen Vortrag auf die Kampagne "Pyrotechnik legalisieren - Emotionen respektieren" aufmerksam machen und mit euch über den aktuellen Stand der Dinge und Pyrotechnik im allgemeinen disskutieren.

  • Ich war da sogar da, da ging es aber nicht so richtig um die Rechtslage, einer war da den störte der stinkende Rauch, ein Beispiel aus Innsbruck wurde aufgeführt und das wars. Was das Bündnis eigentlich will, kam, sorry dem mutigen Vortragenden, bei Leuten die sich dafür bisher noch nicht interessierten, schlecht, bis gar nicht rüber. Ist aber auch egal. Ich habe mir wie gesagt nur Textmaterial besorgt, damit mein allesbesserwissender Kartoffellieferant was zum lesen hat.

  • Textmaterial ohne Quelle!


    Dass die Staatsanwaltschaft versucht (!) das Abbrennen als versuchte gefährliche Körperverletzung einzustufen, ist unbestritten. Gibt es dazu denn entsprechende Urteile? Ich könnte keines finden. Vielmehr gehe ich davon aus, dass ein unabhängiger Richter diesen Versuch nicht ernsthaft in Erwägung ziehen wird.

  • AZOL:
    ERC Ingolstadt: Vermummte Schläger sorgen für einen Eklat
    (...)
    Die Täter waren überwiegend dunkel mit Mützen und Kapuzen-Jacken gekleidet, einige von ihnen trugen nach Polizeiangaben sogar Bissschutzvorrichtungen.
    (...)
    Die Ingolstädter Ultra-Szene besteht in ihrem harten Kern aus etwa 40 bis 50 Mitgliedern, die in den beiden Gruppierungen Gioventú und Szene 64 organisiert sind.


    Immer diese Ultras... ;)

  • @berater: Textquelle für dich Quelle, ist eigentlich der gängige Text für die Klassierung von Feuerwerkskörpern. Und hier auch eine Definition von Gefährlicher Körperverletzung, aus der dir beim durchlesen klar wird, dass es sich darum drehen kann. Und wie du siehst ist das alleinige bei sich tragen dieser Feuerwerkskörper keine Ordnungswiedrigkeit mehr per Gesetz. PLER will diese gestzlichen MIssstände beseitigen und für ein organisiertes, sicheres Abbrennen eintreten und das kann man sehrwohl mit einem Eintrag des SC bei PLER unterstützen.

  • Wenn wir beim Obst bleiben wollen, verwechsele halt nicht Äpfel mit Birnen. Schau erstmal ins Sprengstoffgesetz, da werden die "Kracher" definiert. Dann werden weitere gültige, einschlägige Bestimmungen mit hinzugezogen. Ich fand den Text am passensten, da er die Problematik bestens darstellt. Findest du einen besseren schön für dich. Das Versammlungsgesetz, das du zitierst, ist eine der Krücken aus der der Henker einen Strickt drehen kann -> Stadionverbot! Aber lassen wir es, sonst wird dir vor lauter Obstsalat noch schlecht und das kann dir die Kirsche nicht antun :P

  • Pyro und Kracher und Rauchbomben sind aber drei paar Stiefel.


    > Kracher = Sprengstoffgesetz
    > Rauchbomben = Inverkehrbringen von Gift (AG Dortmund)
    > Pyro = kommt drauf an...

  • Schau bitte nochmal in meinen Verkaufsartikel link und ließ, dann merkst du das alles unter das Sprengstoffgesetz fällt, aber jede Pyrotechnik in verschiedene Untergruppen unterteilt werden. Manchmal ist diskutieren mit dir schwierig, noch dazu, da es dir gar nicht mehr um die Sache, sondern nur ums Recht geht. Wenns dir dadurch besser geht, du haxt recht und ich bin doof.