Bloß nicht von dem Obstgeschwätz verwirren lassen:
Das Abbrennen von Pyrotechnik kann eine Straftat sein (Böller, eigene Gemische). Werden zugelassene/geprüfte Substanzen (CE-Kennzeichnung) verfeuert, handelt es sich aber lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
"Wer entgegen der Stadionverordnung Pyrotechnik mitführt oder verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit", sagt die Bayerische Polizei. "Wer innerhalb der Zuschauerbereiche Pyrotechnik abbrennt, muss unter Umständen sogar mit einer Strafanzeige wegen eines Vergehens der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung rechnen."