Noch hoffen die nationalen Ligen, die Saison bis zum 30. Juni mit Geisterspielen zu Ende bringen zu können - auch weil mit diesem Stichtag viele Profiverträge enden, zudem Stars bereits bei neuen Klubs unterschrieben haben. Die gängige Meinung ist, dass Profis mit auslaufendem Vertrag nur per Sondervereinbarung über den 30. Juni hinaus gehalten werden könnten - dem widerspricht nun Prof. Dr. Philipp Fischinger im kicker-Interview.
Alexander Nübel
Steht eigentlich ab 1. Juli beim FC Bayern unter Vertrag: Alexander Nübel. imago images
Der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Sportrecht an der Uni Mannheim ist davon überzeugt, dass die Verträge über den 30. Juni hinaus gelten können - auch unabhängig von Sondervereinbarungen, denen auch die Spieler zustimmen müssten und die viele der bislang befragten Experten als Voraussetzung hierfür genannt haben. Diese Rechtsauffassung würde von Ligen wie von Klubs massiv den Handlungsdruck nehmen. Als Argumente führt der Jurist einen Passus aus dem DFB-Mustervertrag an und den Grundsatz der gestörten Geschäftsgrundlage, den Fischinger durch die Corona-Krise erfüllt sieht.
Herr Fischinger, der Fußball hofft, die Saison zum 30. Juni irgendwie zu Ende zu bringen, auch weil mit diesem Stichtag viele Profiverträge enden. Viele Experten sagen, es bräuchte Sondervereinbarungen, um Spieler im Notfall darüber hinaus zu halten, arbeitsrechtlich sei jedenfalls ein Halten nicht möglich. Sie argumentieren anders. Wie genau?
Sondervereinbarungen sind empfehlenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach meiner Einschätzung enden die Arbeitsverträge aber unabhängig von ihnen nicht mit dem 30. Juni, wenn die Saison bis circa Ende Juli oder Mitte August fortgesetzt wird und die "Transferfenster" so verschoben werden, dass vor der nächsten Saison Wechsel möglich sind. Stattdessen laufen sie bis zum tatsächlichen Saisonende. Das lässt sich bei Spielern, bei denen der Mustervertrag des DFB angewandt wird, schon mit dem Vertrag selbst begründen. Dort heißt es: "Der Vertrag gilt bis zum 30.6.2020 (Ende des Spieljahres 2019/2020)". Dieser Zusatz zeigt, dass der Wille der Vertragspartner darauf zielt, den Spieler für das gesamte Spieljahr einzustellen.