Aufnahme der 50+1-Regel in die Vereinssatzung

  • Onkelchen unsere Stimmen hast du alle. Sehr wichtige Geschichte! Rot, Grün, Weiß sind unsere Farben und wir sind der FCA!

  • Auch von meiner Seite vollste Unterstützung für diesen Antrag!


    Was man bei dieser Sache nicht vergessen darf:
    Obwohl die Realität ganz anders aussieht, sehen uns viele Fußballfans in Deutschland immernoch als eine art Hoffenheim II.
    Wenn wir als zweiter Profiverein in Deutschland die 50+1-Regelung in die Vereinssatzung aufnehmen, senden wir nichtnur ein Signal an ganz Fußballdeutschland, wir verbessern damit auch unseren eigenen Ruf und steigern außerdem den Druck auf alle anderen Vereine, es uns gleich zu tun.

    Fehler in der Geschichtsschreibung entdeckt:
    Nicht die achtundsechziger, sondern die achtzehnsechziger sind an allem schuld!!!

  • Auch von meiner Seite vollste Unterstützung für diesen Antrag!


    Was man bei dieser Sache nicht vergessen darf:
    Obwohl die Realität ganz anders aussieht, sehen uns viele Fußballfans in Deutschland immernoch als eine art Hoffenheim II.
    Wenn wir als zweiter Profiverein in Deutschland die 50+1-Regelung in die Vereinssatzung aufnehmen, senden wir nichtnur ein Signal an ganz Fußballdeutschland, wir verbessern damit auch unseren eigenen Ruf und steigern außerdem den Druck auf alle anderen Vereine, es uns gleich zu tun.


    Nur so nebenbei: Das sollte kein Argument sein! Was interessierts uns was andere denken? Würden wir in der 3-4. Liga rumdüppeln wären wir für die selben Leute ein armer Traditionsverein. Und auf diese Leute würde die Satzungsänderung so wirken, wie die Umbennung von TSG zu 1899.


    Wenns gut für unseren Club ist, einwandfrei, die Bedenken von Beraterle und Holzmichel sollten allerdings erst geklärt werden.

  • Ein Wegfall der 50+1-Regel hätte eine Umwälzung der Verhältnisse in vielen deutschen Vereinen zur Folge mit dem Ergebnis, dass Konzerne und private Investoren a la Red Bull oder Dietmar Hopp zu Lasten des Mitspracherechts der Vereine und Mitglieder noch mehr Einfluss gewinnen, als es zuletzt schon der Fall war.


    Aus diesem Grund sollten wir uns als Mitglieder unseres FCA absichern und die bisher geltende 50+1-Regel in unsere Vereinssatzung aufnehmen. Das Ziel muss sein, dass bei uns alles beim alten bleibt, auch wenn die 50+1-Regel aus den Satzungen von DFL und DFB gestrichen werden sollte.


    Wenn Dein Antrag durch geht, die geltende Regel aber eines Tages von einem Gericht gekippt wird, würde dies das Ende des Profifußballs in Augsburg bedeuten. Es wäre dann unmöglich (da ohne Investor ) den Etat für eine halbwegs "konkurenzfähige" Mannschaft, welche die Klasse halten kann ( egal ob 1. oder 2. Liga ) auf die Beine zu stellen.
    Die Folge dessen wäre die Drittklassigkeit für immer und ewig

  • dann bin ich lieber drittklassig, bevor sich ein "Investor", der ganz andere Interessen als den Verein im Sinn hat, den FCA als Spielzeug kauft. Bitte nicht falsch verstehen: ich geniesse es auch, dass wir auch mal ganz oben mitspielen können...aber nicht um jeden Preis.
    60 ist doch das beste Beispiel. Jede Wette, dass da in absehbarer Zeit ein Scherbenhaufen zurückbleibt, wie man ihn selbst im Giesing noch nicht gesehen hat.


  • Für mich gibt es durchaus mehrere Gründe nicht zuzustimmen. Ich werde, sollte der Antrag in dieser Form bestehen bleiben, jedenfalls dagegen stimmen. Nur weil es ein anderer Verein so macht, muss es nicht automatisch unproblematisch sein.


    Zu den einzelnen Punkten:


    - Mit 100% meine ich den Erhalt des Status Quo zu 100%, nicht eine 100%iger Anteil an der KGaA.


    - Dass die Mitgliederversammlung im Zweifelsfall eine Regelung im Sinne des Vereins trifft, da bin ich weniger optimistisch. Wir sind nicht ein gewöhnlicher Verein, wo sich die Mitglieder zunächst als Mitglieder sehen, sondern haben als Mitglieder tausende Fans. Und ob diese ausreichende wirtschaftliche Kompetenz und sachliche Abstraktionsfähigkeit haben, um eine solche Entscheidung im Sinne des Vereins zu treffen, da habe ich meine Zweifel. Zumal ja hier dazu kommt, dass bereits ein Drittel der Mitglieder hier gegen die Mehrheit entscheiden können.
    Dazu kommt der Zeitfaktor. Sollte ein Investor bereit sein einzusteigen, muss zunächst der Vorstand darüber entscheiden. Dann muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die frühestens 2 Wochen nach Einladung stattfinden kann. D.h. hier vergehen 4 Wochen, bis der Verein handlungsfähig ist. Das kann in einer finanziellen Notlage vielleicht schon zu lange sein.


    Allgemein verstehe ich nicht, warum wir diese Regelung brauchen. Wenn schon über die 50%-Regelung hinaus festgelegt ist, dass der Verein auch über 50% der Aktien der KGaA halten muss, dann kann es hier nur darum gehen, auch Minderheitenbeteiligungen zu verhindern. Und hier greift das Argument der finanziellen Abhängigkeit m.E. nicht, da es ja hier um Fälle wie Hoffenheim geht, wo fast alle Aktien im Besitz von Hopp sind oder wie jüngst bei 1860, wo auch mehr als 50% der Anteile abgegeben wurden. Eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder zu fordern, nur weil eine Aktie verkauft wird, das geht meiner Meinung nach zu weit.



    - Warum braucht es überhaupt den ersten Absatz? Der hat ja nur noch Bedeutung für die Komplentäreigenschaft (ist da aber nicht weit genug, dazu unten mehr)? Wenn ohnehin der Verkauf einer einzigen Aktie bereits einer 2/3-Mehrheit bedarf und die GmbH derzeit über 50% der Anteile hält, dann muss ich das nicht festschreiben. Ich brauche ohnehin eine 2/3-Mehrheit, um überhaupt dahin kommen zu können. Mit der gleichen Mehrheit kann ich auch die Satzung ändern und damit den ersten Absatz.


    - Die spezielle Formulierung ist und die Geschichte mit "Verein oder GmbH" sind zwar m.E. nicht gut formuliert, aber das ist kein Problem. Zwar gilt der Wortlaut nur für die aktuelle Gesellschaft, aber über Auslegung ist es auch auf eine etwaige Nachfolgegesellschaft anzuwenden. Inhaltlich ist das also kein Problem.



    - Mal in die andere Richtung gedacht. Wie schon gesagt, die Änderung geht m.E. zu weit, aber sie geht andererseits auch nicht weit genug. Lassen wir die 50+1-Regel mal fallen und den Scheich kommen. Ich bin Verantwortlicher des FCA und will unbedingt, dass der Scheich einsteigt. Jetzt hab ich die geänderte Satzung vor mir. Dann überleg ich mal: Was darf ich laut Satzung nicht? Ich darf ihm nicht mehr als 50% der Anteile verkaufen und ich muss Komplementär bleiben. Klingt erstmal übel, wenn ich dem Scheich mehr Macht geben will, aber dann frag ich erstmal meine Anwälte.


    Zu den Aktien: Wie ist es denn jetzt unter der 50+1-Regelung? Hopp hat fast alle Aktien, hat aber nur 49% Stimmanteil. Der 60er-Scheich, auch 60% der Aktien, nur 49% Stimmanteil. In Dortmund auch kaum Eigenanteil, 100% Stimmanteil. Die Realität aktuell ist, dass Stimmgewicht und Anteil auseinanderfallen, z.Z. zu Gunsten der Vereine. Warum sollte das nicht andersrum auch funktionieren? Dann kriegt unser Scheich eben nur 40% der Aktien, dafür aber 80% Stimmgewicht. Schon hat er da schon mal das Sagen.
    Und selbst, wenn das nicht klappen sollte: Dann schließe ich eben einen entsprechenden Stimmbindungsvertrag mit dem Scheich. Dann stimme ich zwar weiter selber ab, aber nach Weisung des Scheichs. Da hab ich also gleich 2 Möglichkeiten satzungskonform dem Scheich mehr Macht im Bereich der Kommanditaktionäre zu geben, als ihm zusteht.


    Und selbst wenn ich das beides nicht hinkriege. Es ist zwar juristisch nicht ganz unumstritten, aber ich kann evtl. z.B. § 164 HGB abbedingen und die dort geforderte Zustimmung für außergewöhnliche Geschäfte ausschließen.



    Apropos § 164 HGB - Teil 2 der Geschichte. Dass mit den Aktien habe ich hinbekommen, aber jetzt bin ich noch Komplementär. Das ist immerhin eine so starke Stellung, dass die 50+1-Regelung, das für ausreichend hält, auch wenn die Aktien zu über 50% im Fremdbesitz sind, wenn die entsprechenden Rechte beim Komplementär verbleiben. Mmh... das ist doch ein Ansatz. Ich geb meine Geschäftsführungsbefugnis einfach ab. Dass kann ich problemlos über den Gesellschaftsvertrag machen. Und schon bin ich zwar noch Komplementär, habe aber praktisch nix mehr zu sagen. Das einzige was mir verbleibt, ist die Haftung und das finanzielle Risiko.


    Gesamtergebnis: Der Scheich hat über 50% des Stimmgewichts bei der Aktionärsversammlung und er hat die Geschäftsführungsbefugnisse. Der Verein hat noch die Mehrheit der Aktien und das finanzielle Risiko als Komplementär. Damit ist der Satzung genüge getan und der Scheich hat trotzdem das Sagen.


    Und auch deshalb sehe ich den Vorschlag kritisch, da er eben überhaupt nicht in der Lage ist, eine "feindliche" Übernahme zu verhindern.


    Besser macht das der DFB mit seiner 50+1-Regelung, die vorschreibt, dass die vereinseigene GmbH Komplementär sein muss, wobei dabei sichergestellt sein muss, dass sie eine vergleichbare Stellung wie der Mehrheitseigner hat, wobei die Minimalvoraussetzung ist, dass seine gesetzlichen Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnisse in keinster Weise eingeschränkt werden. Und das ist der entscheidende Punkt, die Komplentärseigenschaft für sich allein garantiert nur Pflichten (wie das finanzielles Risiko und Haftung) und keine Rechte.




    Wenn Dein Antrag durch geht, die geltende Regel aber eines Tages von einem Gericht gekippt wird, würde dies das Ende des Profifußballs in Augsburg bedeuten. Es wäre dann unmöglich (da ohne Investor ) den Etat für eine halbwegs "konkurenzfähige" Mannschaft, welche die Klasse halten kann ( egal ob 1. oder 2. Liga ) auf die Beine zu stellen.
    Die Folge dessen wäre die Drittklassigkeit für immer und ewig


    Eine Satzung ist ja nicht unveränderlich. Die 2/3-Mehrheit, die im Vorschlag bereits vorgesehen ist, um Aktien zu verkaufen, reicht umgekehrt genau so aus, um den Teil aus der Satzung zu streichen. Also diese Befürchtung ist denke ich nicht angebracht. Es ist ja dann sowieso fraglich, ob man den Weg dann eben mitgehen will oder nicht. Der Antrag dient ja auch gerade dazu, das zu verhindern. So oder so, besteht die Möglichkeit entsprechend für oder gegen einen solchen Weg zu stimmen.

  • Ich habe mir nochmal Gedanken gemacht. Ich habe zwar Zweifel, ob eine entsprechende Regelung ausreicht und generell kann man darüber diskutieren, ob es hier einer Regelung in der Satzung bedarf. Generell halte ich das aber für eine gute Sache, die auch im schlimmsten Fall zumindest nicht völlig wirkungslos ist. Nur die hier vorgestellte Änderung halte ich für ungeeignet, da sie wie beschrieben leicht zu umgehen ist und insoweit ungenügend ist, und zudem in Sachen Veräußerung von Anteilen m.E. zu weit in die Kompetenzen des Vorstands eingreift. Mit der Wahl entweder gar keine Regelung oder eine schlechte (nur meine Meinung!) Regelung, bin ich nicht allzu glücklich.


    Ich überlege deshalb selbst einen alternativen Antrag zu stellen, der die 50+1-Regelung, genau so wie sie derzeit bei DFB und DFL gilt, in die Satzung aufnimmt. D.h. es würde zusätzlich festgeschrieben, dass die GmbH ihre Geschäftsbeführungsbefugnisse nicht abgeben darf und die Stellung der eines Mehrheitseigners entsprechend muss. Im Gegenzug würde das Veräußerungsverbot von Aktien ohne Zustimmung der Mitglieder entfallen und in der Befugnis des Vorstands verbleiben, solange die 50+1-Regelung dabei gewahrt bleibt. Was haltet ihr davon?




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  • Hockt euch lieber zusammen und arbeitet einen gemeinsamen Antrag aus.
    Ihr habt die selben Ziele.


    Ich möchte mal im Bezug auf die 2/3 Mehrheit noch was anmerken:
    Ich versteh die Motivation, mit der aktuellen gültigen 50+1 Regel hat in München ein Kameltreiber quasi die Macht übernommen.
    Trotzdem halte ich das für keine gute Idee. Ich für meinen Teil, hab schon meine Probleme die Diskussion hier ganz nachzuvollziehen. Ich halte mich schlichtweg nicht für kompetent genug darüber zu entscheiden, was gut oder schlecht für den Verein ist und damit bin ich sicher nicht alleine. Gut es mag manche geben, die sich für kompetent genug halten, aber von 8000 Mitglieder hat wohl nur eine kleine Minderheit das nötige rechtliche und unternehmerische Know-How. Es kann dumm laufen und wir, die dumme Mehrheit fallen auf tolle Sprüche rein. Das ist mir zu viel direkte Demokratie. Ums mal schwarz zu malen: von den 8000 Mitglieder sind locker ganzer Haufen nur wegen Bundesliga-Karten Mitglied geworden. Durchaus möglich, dass sich da eine 2/3-Mehrheit finden lässt, mit Sprüchen wie "Wir werden das neue Bayern, schaut nach Manchester die spielen jetzt Champions League".
    Außerdem gefällt mir der bürokratische Aufwand nicht. Das dauert im Zweifelsfall zu lange.
    Mir wäre in so einem Fall indirekte Demokratie lieber. Ne Art Fan-Rat der Weißen. Dann wähl ich da einen, von dem ich weiß, dass er mit Herz und Seele FCA-Fan ist und von dem ich vermute, dass er über das nötige Know-How verfügt und vertrau dem dann... oder einfacher: der SC muss kann in so einer Entscheidung ein Veto einlegen.

  • Die hier befürchtete Notsituation, in der die Einholung einer 2/3-Mehrheit zu lange dauert, dürfte bei einer soliden Finanzplanung des Vereins nicht eintreten. Wie soll man denn so kurzfristig in eine solche Situation kommen, in der es so eilig ist? Selbst die Sechziger haben es geschafft, trotz horrender Schulden die Insolvenz um Jahre hinauszuzögern. Man muss also davon ausgehen, dass der Verein immer genug Zeit hätte, um die Zustimmung der Mitglieder einzuholen.


    Und wie Danto es richtig schreibt: Trotz der 50+1-Regel hat der Scheich es bei den Sechzigern geschafft, quasi die Macht zu übernehmen, indem er 60 % der Anteile gekauft hat. Deshalb sollte Absatz 2 m. E. auch in die Satzung geschrieben werden.


    Was du dir hier für Möglichkeiten ausdenkst, die Regelung zu umgehen, Bernd, da kann einem ja angst und bange werden. Ich glaube nicht, dass der Verein, wenn wir schon eine entsprechende Regelung in der Satzung haben, versucht, diese zu umgehen, denn das würde eindeutig gegen die von den Mitgliedern gewünschte Vorgehensweise verstoßen. Und ich habe auch Zweifel, dass die Vorschläge alle so umsetzbar wären (zum Teil dürften sie ja an dem hier strittigen Absatz 2 scheitern).


    Eine Diskussion ist aber müßig und die Zeit drängt. Damit wir uns hier nicht im Kreis drehen und ohne Ergebnis ewig hin und her schreiben folgender Vorschlag an Bernd: Formulier den Absatz 1 um, wie du ihn für richtig hälst und schick ihn mir. Ich könnte dann meinen Vorschlag entsprechend abändern und beim Verein - gerne als gemeinsamen Vorschlag von uns beiden - einreichen. Die Absätze 2 und 3 werde ich weiterhin einreichen, diese aber getrennt von Absatz 1 zur Wahl stellen, d. h. über die einelnen Absätze soll dann getrennt abgestimmt werden.