DFL Ligastatut:
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Eintrittskarten für Gastmannschaften
1.
Dem Gastverein steht ein Ticket-Kontingent zu, das mindestens 10%
der jeweils verfügbaren Stadionkapazität umfasst. Dem Gastverein
überlassene Ehren- und Freikarten können auf dieses Kontingent angerechnet werden.
Die Aufteilung des dem Gastverein zustehenden Kontingents auf die
verschiedenen Stadionbereiche (Tribünensitzplätze, günstige Sitzplätze
im Fanbereich, Stehplätze) richtet sich nach den baulichen und sicher-
heitstechnischen Gegebenheiten des Stadions des Heimvereins.
Dieser hat jedoch in jedem Fall sicherzustellen, dass die Zuschauer der Gast-
mannschaft bei der Preisgestaltung nicht schlechter gestellt werden als
die Zuschauer der Heimmannschaft. Die Tickets im Auswärtsbereich
müssen folglich zu dem Preis angeboten werden, der auch für die
Tickets der gleichen Kategorie im Heimbereich gilt.
Insbesondere müssen stets mindestens 10% der in dem Stadion verfügbaren Stehplatz-Kontingente dem Gastverein zur Verfügung stehen.
Soweit keine oder nicht genügend Stehplätze im Gastbereich vor-
handen sind, ist dem Gastverein stattdessen eine entsprechende An-
zahl an Sitzplätzen im Gastbereich zum Preis der Stehplatz-Tages-
karten für das betreffende Spiel zur Verfügung zu stellen.
2.
Der Veranstalter hat dem Gastverein im Rahmen des Gesamtkontin-
gentes mindestens die nachstehende Anzahl an erstklassigen Tribünen-
plätzen, die sich auf der Längsseite des Spielfeldes im überdachten
Bereich zwischen den beiden 16 m-Linien befinden müssen, zum
Verkauf bereitzustellen:
Gesamtkapazität Stadion bis 30.000 Zuschauer:
60 Tickets
Gesamtkapazität Stadion bis 50.000 Zuschauer:
80 Tickets
Gesamtkapazität Stadion bis 60.000 Zuschauer:
120 Tickets
Gesamtkapazität Stadion über 60.000 Zuschauer:
160 Tickets
Außerdem erhalten die Gastvereine sechs Ehrenkarten nebeneinander-
liegender Plätze aus der ersten Kategorie und 25 weitere Ehrenkarten
aus der zweiten Kategorie sowie fünf Durchfahrtsscheine. Die Plätze
müssen sich auf der Haupttribüne zwischen den beiden 16 m-Linien
befinden.
3.
Der Heimverein informiert den Gastverein rechtzeitig darüber, wann er
mit dem eigenen Ticketverkauf für das entsprechende Spiel beginnt. Ab
diesem Zeitpunkt kann, spätestens acht Wochen vor dem offiziellen
Spieltermin muss der Gastverein beim Heimverein die von ihm voraus-
sichtlich benötigte Anzahl von Eintrittskarten für seine Anhänger be-
stellen. Dabei ist seiner Bestellung eine möglichst realistische Einschätzung
der erwarteten Nachfrage unter Berücksichtigung vorhan-
dener Erfahrungswerte zu Grunde legen. Sofern sich die Bestellung im
Rahmen des dem Gastverein gemäß Absatz 1 zustehenden Kontin-
gents bewegt, muss der Heimverein die bestellte Anzahl von Eintritts-
karten innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung an den
Gastverein übersenden, lediglich bei den ersten beiden Heimspielen
der Hin- und Rückrunde ist eine Übersendung noch bis spätestens vier
Wochen vor dem Spiel zulässig. Sofern der genaue Spieltermin von der
DFL noch nicht festgelegt wurde, gilt für die Berechnung der in den
Regelungen dieser Ziffer genannten Fristen der auf den letztmöglichen
Spieltermin des entsprechenden Spieltags folgende Werktag als offizi-
eller Spieltermin.
Eine spätere Nachbestellung von zusätzlichen Eintrittskarten durch den
Gastverein (etwa wegen unerwartet hoher Nachfrage) ist bis spätestens
vier Wochen vor dem offiziellen Spieltermin möglich, bis zu diesem
Zeitpunkt sind die entsprechenden Tickets dem Gastverein vorbehalten. Bei solchen Nachbestellungen muss der Heimverein die zusätz-
lich bestellte Anzahl von Eintrittskarten umgehend, spätestens aber
drei Tage nach Eingang der Bestellung, an den Gastverein übersenden,
soweit sich die Bestellung im Rahmen des dem Gastverein gemäß
Absatz 1 zustehenden Kontingents bewegt.
Der Gastverein hat mit dem Verkauf der ihm vom Heimverein übersand-
ten Eintrittskarten bis spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen
Spieltermin zu beginnen, falls der Heimverein ihm die bestellten Karten
rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Dabei soll der Gastverein,
a)
mit dem Verkauf von Steh- und Sitzplätzen gleichzeitig beginnen;
b)
die Eintrittskarten derselben Kategorie stets Block für Block ver-
kaufen, also erst sämtliche Karten eines Blocks absetzen, bevor mit
dem Verkauf von Eintrittskarten eines anderen Blocks derselben
Kategorie begonnen wird; und
c)
angemessene Anstrengungen dafür unternehmen, dass die von
ihm verkauften Tickets nur an Anhänger des Gastvereins verkauft
werden.
Der Gastverein ist verpflichtet, den Heimverein auf entsprechende
Anforderung unverzüglich über den aktuellen Verkaufsstand zu infor-
mieren.
Sofern der Gastverein insgesamt (also inklusive etwaiger Nachbestel-
lungen) mehr als 25% des ihm zustehenden Kartenkontingents beim
Heimverein anfordert, ist er verpflichtet, mindestens 50% der von ihm
insgesamt bestellten Karten auch tatsächlich abzunehmen und zu be-
zahlen. Die restlichen ihm zur Verfügung gestellten Eintrittskarten kann
er bis zehn Tage vor dem Spiel kostenfrei zurückgeben. Die Frist ist ge-
wahrt, wenn die Rücksendung bis spätestens um 17 Uhr des Wochen-
tages, an dem zehn Tage später das entsprechende Spiel stattfindet,
beim Heimverein eingeht. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn-
abend, Sonntag oder staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Karten, die zu
diesem Zeitpunkt nicht zurückgegeben wurden, gelten als verkauft und
sind vom Gastverein zu bezahlen.
Die jeweils beteiligten Vereine können – insbesondere für Spiele, deren
genaue Terminierung von der DFL erst kurzfristig vorgenommen werden
kann, zum Beispiel Relegationsspiele – einvernehmlich von den Bestimmungen dieses Absatzes 3 abweichende Regelungen bezüglich des beim
Kartenverkauf durch den Gastverein anzuwendenden Verfahrens vereinbaren.