Europa League 2015/16


  • Liegt dieses "Internet" denn in England? ;)
    Deutscher Privatmann kauft im Internet bei einem britischen Unternehmen => kommt da tatsächlich britisches Recht in Anwendung?


    Der Standort des Verkäufers liegt in England, wo das Internet liegt ist ja egal. Falls jemand nicht explizit auf seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, unterliegt ein Vertrag dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer ansässig ist, so habe ich das mal gelernt, ohne jetzt genau die Richtlinien und Gesetze in Großbritannien zu kennen. Britisches Recht kommt meiner Meinung nach sicher zur Anwendung hier, wie das genau aussieht müsste man sich näher anschauen.

  • Kann es sein, dass du mich Mitglied da auch in den Topf wirfst? Muss ich mir nun Sorgen beim Stoffwechselendproduktentsorgen machen?

    Ticketverkäufe via unautorisierter Plattformen sind > atgb@fcaugsburg.de < mit Link, Screenshot o.ä. zu melden!
    "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!" - Dieter Nuhr :flag_de: Meinung ≠ Ahnung | Wetter ≠ Klima | Gefühl ≠ Fakten

  • Hey @ Schreihals
    wenn man deinen Kommentar so liest mein lieber Schwan bist wohl im Vorstand eines großen Konzern beschäftigt und weißt wie der Hase läuft Respekt. Du vielleicht sollte der große Konzern in dem du beschäftigt bist, beim FC Vorstadt Bayern investieren.... ach so der Gartenfreunde Lech Wertach fehlen da die finanziellen Mittel ....
    In diesem Sinne.
    :hutab:


    Ps Warum ist es dir eigentlich so wichtig wann der Betrag deinem Konto abgebucht wird ? Und wann du die Karte bekommst ? Hast Angst das dir die Zeit nicht reicht um es bei ebäh zu verticken

  • Der Standort des Verkäufers liegt in England, wo das Internet liegt ist ja egal. Falls jemand nicht explizit auf seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, unterliegt ein Vertrag dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer ansässig ist, so habe ich das mal gelernt, ohne jetzt genau die Richtlinien und Gesetze in Großbritannien zu kennen. Britisches Recht kommt meiner Meinung nach sicher zur Anwendung hier, wie das genau aussieht müsste man sich näher anschauen.


    Nach Art. 4 Rom-I-VO ist britisches Recht anzuwenden.

    Gerichtsstand ist der Wohnort des Verbrauchers (Augsburg?), so lange Hamlar nicht als Unternehmer auftritt. ;)
    Art. 16 Abs. 1 EuGVVO

  • Wird es gar keinen General Sale geben?



    Quelle: http://www.liverpoolfc.com/new…c-augsburg-ticket-details

  • Gerichtsstand ist der Wohnort des Verbrauchers (Augsburg?), so lange Hamlar nicht als Unternehmer auftritt. ;)
    Art. 16 Abs. 1 EuGVVO


    Nein, ich bin kein Unternehmer. ;) Und wir reden aneinander vorbei: Der Gerichtsstand hat nichts mit dem anwendbaren Recht zu tun. Das ist aber alles ein sehr komplizierte Materie, deswegen bringt es nichts, uns den Kopf darüber zu zerbrechen. Die meisten Volljuristen kennen sich nicht mal damit aus.


  • Nein, ich bin kein Unternehmer. ;) Und wir reden aneinander vorbei: Der Gerichtsstand hat nichts mit dem anwendbaren Recht zu tun. Das ist aber alles ein sehr komplizierte Materie, deswegen bringt es nichts, uns den Kopf darüber zu zerbrechen. Die meisten Volljuristen kennen sich nicht mal damit aus.

    Nur mal abschließend: Schon klar dass dass das Theorie bleibt und Du den Aufwand scheust (würde ich auch), aber theoretisch ist es ganz einfach. ;)


    Ist englisches Recht anzuwenden, kommt Dir das sogar entgegen. Ein "breach of contract" ist im englischen Recht sogar unkomplizierter als in Deutschland. Das Verschulden spielt nämlich keine Rolle, es zählt nur die Frage ob eine Partei erfüllt hat oder nicht.

    Der Schadenersatz richtet sich nach dem positiven Interesse (wie in good old Germany), d.h. bei einer Vertragsverletzung wird, wie im deutschen Recht, das positive Interesse des
    Gläubigers als Grundlage für den Schadensersatz genommen. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Vertragspartner seinen Pflichten nachgekommen.


    Und wenn der Geschädigte nur durch den Kauf einer anderen 900 Euro Karte so gestellt werden kann... :whistling: