FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

  • Auf Druck der DFL: FCA hat Satzungsänderung beschlossen

    "So wurden jetzt der Aufsichtsrat und das Budget neu geregelt und präzisiert. Änderungen, die notwendig geworden waren, auch auf Druck der DFL. Die hatte das KGaA-Konstrukt des FC Augsburg zwei Jahrzehnte toleriert."


    "Damals hatte der FCA-Retter und Investor Walther Seinsch diese Gesellschaftsform mit seinen FCA-Kollegen ausgewählt, um den Profi-Bereich [ausgegliedert, seit ihrer Gründung am 16. Dezember 2005] auf ein solides Fundament zu stellen. Allerdings hatte Seinsch darauf geachtet, dass er in der KGaA über sein Investment die Kontrolle behielt. Das war kein Problem, hatte Seinsch doch als Vorstandsvorsitzender des Vereins (e.V.), als ein Geschäftsführer der KGaA und als Investor die Schalthebel in der Hand. Das änderte sich auch nicht, als Klaus Hofmann 2015 Seinsch als Investor und FCA-Chef ablöste.

    Es reichte auch aus, dass die Budgetplanung unter § 7 in nur vier Zeilen abgehandelt wurde. Das Budget, das der Profi-Gesellschaft in jeder Saison zur Verfügung steht, musste zwar vom Aufsichtsrat der KGaA abgesegnet werden, doch das war aufgrund der Personalunion von Seinsch und später Hofmann nur eine Formalie. Dies sah auch die DFL so."


    Rückzug von FCA-Chef Klaus Hofmann 2021 ruft DFL bezüglich der 50+1-Regel auf den Plan

    "Und so begannen die Verhandlungen für eine Satzungsänderung der KGaA: Am Tisch saßen Michael Ströll für die FCA-KGaA, Markus Krapf und Raphael Brandmiller für die e.V.-Seite und die Vertreter der Hofmann-Investoren GmbH. Klaus Hofmann blieb dabei immer im Hintergrund. Wie zu hören ist, waren die Verhandlungen aber kein Gegeneinander, sondern ein konstruktives Miteinander unter Geschäftspartnern, die mit einem Ergebnis endeten, das für beide Parteien Vorteile und klare Richtlinien enthalten."


    Im Aufsichtsrat der FCA-KGaA sitzen nun auch der Präsident und zwei Vertreter der Boldt-Holding

    "So wurde nun im Paragraf neun (Aufsichtsrat), wie bereits berichtet, die Anzahl der Aufsichtsrat-Mitglieder auf sechs erhöht und erstmals festgeschrieben, dass der FCA e. V. das Recht auf einen Sitz im Aufsichtsrat hat. Den hat FCA-Präsident Markus Krapf jetzt inne. Ex-FCA-Spieler Halil Altintop ersetzt seinen Ex-Kollegen Jan-Ingwer Callsen-Bracker, der auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Der 42-jährige Altintop war der Wunschkandidat von Hofmann. […] Der e.V. hat nun einen festen Sitz verankert, erhält direkt Informationen aus der KGaA."


    Keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft im Profibereich

    "Auf das Tagesgeschäft im Profibereich hat dies keinen Einfluss. Das liegt weiter bei der Beteiligungs-GmbH. Dort ist derzeit Michael Ströll, nach dem Wechsel von Stefan Reuter in die Beraterrolle, gesamtverantwortlicher Geschäftsführer."


    FCA e.V. hat nun Planungssicherheit

    "In der alten Satzung war im § 7 (Persönlich haftende Gesellschafterin, Geschäftsführung) unter anderem nur niedergeschrieben, dass die persönliche haftende Gesellschafterin die Zustimmung der Kommanditaktionäre (zuletzt FCA e.V. und Hofmann-Investoren GmbH) und des KGaA-Aufsichtsrates braucht, wenn ein Rechtsgeschäft einen einmaligen oder jährlichen Gegenwert von 500.000 Euro überschreitet."


    "Jetzt ist festgehalten, dass die KGaA Verträge mit dem e.V. bis 2,75 Millionen Euro im Jahr abschließen kann, ohne die Zustimmung des Aufsichtsrates zu benötigen. Ein Erfolg für den e.V., weil es bisher diese Sicherheit nicht gab."


    FCA-Investoren schützen das Eigenkapital

    "Zudem ist in § 7a (Budget) geregelt, dass dem Aufsichtsrat bis zum 5. Februar eines jeden Jahres einen Budget-Plan vorgelegt werden muss. Derzeit liegt das Budget bei rund 100 Millionen Euro."


    "Es wird aber auch festgelegt, dass das Eigenkapital einen Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro (bis einschließlich Geschäftsjahr 28/29) und danach eine Höhe von 23 Millionen Euro nicht unterschreiten darf. Derzeit liegt es bei rund 40 Millionen Euro."


    Alle Parteien profitieren von der neuen Satzung

    "Damit sind alle Parteien abgesichert. Dem Profibereich kann nicht damit gedroht werden, blockiert zu werden, sollte es zu keiner Einigung über das vorgelegte Budget kommen. Die Investoren sind im Gegenzug vor unliebsamen finanziellen Überraschungen und einer möglichen Verschuldung geschützt. Aus Sicht des FCA e.V. ist die 50+1-Regelung gestärkt und auch die DFL ist, so ist zu hören, damit zufrieden."


    Quelle und Zitatübernahme: Augsburger Allgemeine