Da dürften zwei Personen für längere Zeit hinter schwedischen Gardinen verschwinden.
Vollkommen zurecht!
für so eine Körperbestrafung gibts normalerweise nur eine Bewährungsstrafe, wenn nicht vorbestraft.
Die fahrlässige Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder alternativ mit Geldstrafe bestraft.
Besitz, Weitergabe und Abbrennen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern können bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro führen. Dann noch der Schadenersatz ... wird teuer.