Ich hab auch was überwiesen und das sogar mal als Anlass genommen mich neu anzumelden!
Schon klar,dass das nicht jeden Spieltag passieren darf, aber irgendwo wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Deutschlandweites Stadionverbot für drei Jahre, 3.000 Euro Geldstrafe vom DFB weitergegeben (hat was vom eigentlich unzulässigen Vertrag zulasten Dritter) plus anstehendes Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und Erregung öffentliche Ärgernisses. Wo denn?! Ich hab 30.000 lachen sehen und hören!
Natürlich darf jetzt nicht jede Woche einer (wenn dann lieber mal eine Sie) aufs Spielfeld flitzen, aber hier stimmt wie so oft angemahnt die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Sanktion und Strafe müssen sein, das hat der Kollege wohl aber auch kapiert und damit hätte es dann auch mal gut sein sollen. Aber in dieser Form und Höhe stimmts hinten und vorne nicht. An allen Ecken und Enden wird man mit Nackten zum Wohle der Konjunktur bombardiert, aber hier wird ein Verein bzw. der Flitzer behandelt wie ein Krimineller, i.Ü. ohne auf die zivilrechtliche Strafe nennenswert Einfluss nehmen zu können.
Letzter Punkt: Die mediale Aufmerksamkeit wäre das lächerliche Geld mehr als wert. Der FCA täte eigentlich sogar gut daran, das inoffiziell zu unterstützen. Machen sie natürlich nicht.Heute war erst wieder ein größerer Artikel in der "Bild". Wenn wir als Fans hier mal ordentlich rot-grün-weiß zusammenhalten (mit den wunderbartsten Fans die nicht ein jeder hat), ist das einmalig richtig gute Werbung für den FCA und unseren Zusammenhalt und die Medien werden auf sowas anspringen. Das wirkt ganz sicher symparthisch und familiär (freilich nicht auf den DFB, aber der mag uns ja eh nicht). Soviel Aufmerksamkeit wird sonst (leider wohl) keine unsrerer "Choreos" deutschlandweit ernten.
Also, lasst uns bitte aus Solidarität hier mal ein nachhaltiges aber auch einmaliges (!) Zeichen setzten. Sooo viele Spender brauchts dafür doch nicht...
Ps: Sofern genug Geld zusammen kommen sollte, wäre es gut, das Geld erst nach dem Strafverfahren (vermutlich Strafbefehl) auszuzahlen. Vor dem (Straf-)Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft zieht es ganz gut, wenn man schon zivilrechtlich "genug gebeutelt" ist.