Bei deinem Herberger-Bild geht es nicht darum, wer abgebildet ist, sondern wer das Bild gemacht hat. Der hat seine Rechte nämlich geklärt. Wenn der Fotograf aber länger als 70 Jahre tot sein würde, wäre es gemeinfrei und du darfst es verwenden. So aber nicht. Außer du hast das Bild selbst gemacht und da es sich um eine Person der Zeitgschichte/des öffentlichen Lebens handelt dürftest du es auch weiterhin benutzen.
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