laut uefa regularien darf er schon für uns spielen.
Quelle: UEFA CL Regeln 2012/13
18.18
Für
alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue
spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden
Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar
2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
18.19
Einer
der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise
nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der
Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in der
aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er
nicht
a) für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
b) für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben
Wettbewerb vertreten ist.