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  • Ich wusste gar nicht das der Verein Hausrecht in allen Stadien der 1. Liag bis zur Regionalliga hat.
    Was hat das mit Hausrecht zu tun? Wenn nur der FCA mir per Hausrecht den Zutritt verwehrt ist es das eine, wenn dann alle anderen aber sagen: "Bei uns kommst du nun auch nicht mehr rein" wird hier der Begriff Hausrecht doch sehr gedehnt...

  • Das Hausrecht wird zwischen den "Vereinen" und zwischen "Vereinen" und "Verbänden" (DFL/DFB) gegenseitig übertragen. Darum gilt das Hausverbot bundesweit und nicht nur im Stadion des "Vereins", der das Hausverbot ausgesprochen hat.


    @ Kirsche: ich habe das Urteil nicht in irgendeiner Weise bewertet, ich habe nur darzustellen versucht, was der BGH in seiner Begründung ausgeführt hat. Der BGH hat darauf abgestellt, dass der Täter nicht nur zufällig zugegen war, sondern aktives Mitglied der mehrfach auffälligen Gruppe ist. Mit Sippenhaft hat das nichts zu tun. Nicht zuletzt wird seitens des BGH unterschieden zwischen "Strafe" und "präventiver Maßnahme".

  • Ich will das alles gar nicht bewerten, weil ich die Haltungen beider Seiten in gewisser Weise verstehen kann.


    Das Urteil selbst war nicht ...hm sagen wir mal: nicht besonders hilfreich. Es legt weder zu beachtende Grundsätze fest, noch überprüft es die Anwendung des Rechts durch Polizei / DFL grundsätzlich. Das ist einfach eine Einzelfallentscheidung, die jetzt verallgemeinert und als Argument für die Verhängung von Stadionverboten herangezogen werden wird.


    Was ich bei der aktuellen Rechtslage einerseits für inakzeptabel halte, ist, dass die Polizei durch die Aufnahme von Ermittlungen (oder die bloße - ggf. falsche oder rechtswidrige - Angabe, es seien Ermittlungen aufgenommen worden) bereits eine Faktenlage schafft, die gerichtlich fast nicht mehr angreifbar ist. Selbst wenn die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft als nicht ausreichend (oder sogar fehlerhaft) bewertet werden, bleiben die Folgen daraus (nämlich das Stadionverbot) i.d.R. bestehen.


    Weiterhin frage ich mich, was eigentlich datenschutzrechtlich veranlasst ist, dass ein bundesweites Stadionverbot gegen spezielle Personen durch gesetzt werden kann. Welche Infos sind dabei für alle Beteiligten verfügbar? Der Name? Das Geburtsdatum? Die Wohnanschrift? Ein Passbild?


    Stellen wir uns mal vor das arme Beraterle steht nächstes Mal daneben, wenn Nix und der Krawallbruder einer wehrlosen Aachener Rentnerin die Geldbörse gewaltsam rauben. Die Polizei nimmt meine Personalien auf, überprüft mich, macht diese Überprüfung aktenkundig und teilt das dem FCA mit ... und schon werden meine Daten bundesweit zugänglich, weil ich in eine Datenbank gewandert bin? *schauder*

  • Mal eine vielleicht etwas naive Frage.
    Wie wird denn so ein Stadionverbot durchgesetzt. Es hängen ja nicht bundesweit an jedem Stadioneingang Plakate mit Bilder den betroffenen Personen rum. Zumindest in anderen Stadion sollte es also doch kein Problem sein, rein zu kommen. Beim eigenen Verein mag es etwas schwieriger sein, weil dort das Gesicht bekannt ist aber auch da sollte man in der Menschenmenge doch unerkannt rein kommen.
    Wenn man drinnen erwischt wird, muss man wohl mit einer Strafanzeige wg Hausfriedensbruchs rechnen. Aber wenn man sich nicht auffällig benimmt, wird man wohl auch nicht erwischt.

  • Wenn man drinnen erwischt wird, muss man wohl mit einer Strafanzeige wg Hausfriedensbruchs rechnen.

    Das ist auch der springende Punkt, weil es sich dabei nämlich tatsächlich um eine Straftat handelt (egal was vorher gewesen sein mag).

  • SKBler kennen dich wenn du bekannt wirst... und die Reisen ja gelegenlich auch Auswärts mit und dann mags blöd sein wenn se dich dann unter den 20 Augsburgern in Kaiserslautern begrüßen können...

  • Irgendwie ist das doch alles sehr schwammig, oder?


    Die Verreine haben Hausrecht und dürften somit jedem, der ihnen nicht passt, den Zutritt verwehren? Was ist wenn ein Verrein auf die Idee kommt, dass er keine Ausländer mehr reinlässt. Darf der das? Nach der selben Begründung doch bestimmt? Ich treib schon irgendwo ne Studie auf, dass die meisten Straftaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (noch so nen schwammiger Begriff) begangen werden, also alle Ausländer (bzw. bei Migrationshintergrund reicht ja meist sogar ein ausländlischer Nachnahme) lass ich nicht in mein Stadion rein.


    Und das soll rechtens sein? Lasst uns zusammenlegen und dem Kerl, der klagt, nen vernüftigen Anwalt finanzieren.



    Mal ne blöde Frage: Wenn ich bspw. eine Busscheibe einschlage, muss ich die dann bezahlen, krieg ich ne Geldstrafe oder "nur" Stadionverbot?


    Ich bin nun keiner von denen die vermummt rumlaufen und "Fussball-Fans sind keine Verbrecher" schreien. Aber ganz ehrlich: Fusball-Fans sind kein Schwerverbrecher!
    Kümmert euch lieber um die (politisch, motivierten) Idioten, die wahrscheinlich wieder am Montag Rostock in Brand setzen werden! Da gibts jede Menge "Republik-Feinde"!

  • Wenn man brav ist muss man sich auch nicht fürchten, damit man ein "Hausverbot" bekommt,
    klar bewegt man sich immer auf Messersschneide als Fanatiker,
    aber im "Großen und Ganzen" gehts doch gesittet zu bei uns.


    Da wär ich höchstens dafür mal bei den Securitys auszumisten,
    denn nur wegen denen werd ich wohl irgendwann rausgesperrt, die Volldeppen !

  • FCAHase


    Naja so einfach iss es nun leider auch nicht mehr.
    Du musst ja nur zufällig an so einen Ort kommen wo gerade randalle ist, und wenn dich ein Grüner rauszieht hast du Stadioverbot. Ja so iss es sie müssen dir da nichts nachweisen.


    Also wenn ich zufällig an einen Ort gerade wo Randale ist, geh ich ganz schnell. Somit kann mich keiner rausziehen.


    Ich wette mit jedem hier im Forum, dass ich als "normaler" Stadionbesucher niemals Stadionverbot bekomme.
    Wer schlägt ein, es geht um einen Kasten Bier :zwinkern: