Alles zum Gegner: TSG 1899 Hoffenheim

  • @Route666?
    Natürlich ist es Körperverletzung, was soll es denn sonst sein? Natürlich kann Hopp wg. Beleidigung Anzeige erstatten, nur dann kann er den Verein einmotten weil dann Hoffenheim völlig unten durch.


    Ist es nicht, aber das würde fachlich zu weit führen. Strafrechtlich aber relevant, soweit liegst Du schon richtig :zwinkern:



    Zitat

    Beim FCA wären das dann wirklich Schmerzen *gg* Man ist ja Leid gewohnt. Gut, so gesehen hast du recht.


    Vereinsmitglied:
    Es gibt trotzdem erheblich Unterschiede zw. Hoffenheim (Hopp) und dem FCA (Seinsch) und das sehe ich mit abgenommener Vereinsbrille. Was die Angriffe auf Hopp angeht so steckt da wesentlich mehr dahinter als das Hopp der Geldgeber ist.

    Oh ja, das denke ich wohl auch. Da steckt deutlich mehr dahinter.


    PS: ich hoffe, nun korrekt zwei Posts beantwortet zu haben, Meister BT :bowdown: :zwinkern: :like:

  • Wie soll so eine Strafverfolgung dann aussehen?
    800 Fans vernehmen, anklagen, Bussgeldbescheid geben? Das geht nie und nimmer. :whistling:

    Die Fans, die wegen Körperverletzung geklagt haben, sind namentlich bekannt. Einzeln oder als Sammelklage. Und jeweils dagegen wird wegen Beleidigung geklagt. Entweder gegen die gesamte Gruppe oder gegen die Einzelnen. Vernehmungen überflüssig, da sowohl der Lärm als auch die Gesänge unzweifelhaft über die Mikrofone und auf den Aufnahmen zu hören sind. Es wird niemals jeder Einzelne seinen Schaden darstellen und beweisen können, genauso kann man niemals jedem Einzelnen nachweisen, mitgesungen zu haben ---> Aussage gegen Aussage. Block = eine rechtliche Person. Ich denke, das würde so durchgehen. Ähnliche Fälle gab es bereits bei Randalen in den USA.

  • Ein Fanblock kann keine keine juristische Person sein!


    Und wie flp richtig sagt, ohen Nachweis eines Vergehens kannst du auch niemand bestrafen. Das ist nach unserer Rechtsordung nicht möglich. Ausserdem gibt es bei uns noch (!) keine "class-action-suits".


    Allerdings, wenn einer einen Doppelhalter z.B. hochhebt mit beleidigendem Inhalt, dann ist es schon möglich daß er Ärger bekommt. Aber dafür muss man auch ziemlich blöd sein....

  • Block = eine rechtliche Person. Ich denke, das würde so durchgehen. Ähnliche Fälle gab es bereits bei Randalen in den USA.


    Wär mir neu, dass US-amerikanisches Recht auch in Deutschland angewendet wird. Dann reich ich erstmal ne Klage gegen alle Doktoren (ein akademischer Rang = eine rechtliche Person) wegen Betrugs und Politiker (eine Partei = eine rechtliche Person) wegen Korruption ein...

  • ist es, aber hopp wird nicht reagieren ..der reagiert nur wenn er beleidigt ist/wird oder meint es sei so ...


    PRO dickes Fell :mrgreen:


    Aber ich hoffe die DFL wird reagieren und Hoffenheim einige Punkte abziehen. Die Geschichte von den Mitarbeitern können die erzählen wem sie wollen. Da muss eine spürbare Strafe her und eine Geldstrafe ist ja wohl Pippifax!

    Er hatte nur Fußball im Kopf, eine Augschburger Zunge und brasilianische Füße! Hemad, machs guat. :hutab:

    Ich bin ein FC Augsburger!


    Fußball ohne Gegner nennt man Training, darum achte ich jeden Gegner, denn mit ihnen macht es erst richtig Spaß!

  • Die Fans, die wegen Körperverletzung geklagt haben, sind namentlich bekannt. Einzeln oder als Sammelklage. Und jeweils dagegen wird wegen Beleidigung geklagt. Entweder gegen die gesamte Gruppe oder gegen die Einzelnen. Vernehmungen überflüssig, da sowohl der Lärm als auch die Gesänge unzweifelhaft über die Mikrofone und auf den Aufnahmen zu hören sind. Es wird niemals jeder Einzelne seinen Schaden darstellen und beweisen können, genauso kann man niemals jedem Einzelnen nachweisen, mitgesungen zu haben ---> Aussage gegen Aussage. Block = eine rechtliche Person. Ich denke, das würde so durchgehen. Ähnliche Fälle gab es bereits bei Randalen in den USA.


    Merkste selbst, oder? :ugly:

  • Ihr habt Recht und ich meine Ruhe. Man sollte keine derartigen Fachdiskussionen in einem Forum anfangen, in dem grundsätzlich sowieso jeder Recht hat. Da ich nicht weiß, wieviele von Euch sich ebenfalls beruflich Tag für Tag mit Rechtsprechung sowie Paragraphen-Ausreizung beschäftigen, kann ich auch keinen einzeln ansprechen. Also verzeiht meine Anwandlung, fachlich ein Thema ansprechen bzw. diskutieren zu wollen. Das macht keinen Sinn und wird nie wieder vorkommen, da hier in jedem Aspekt, der auf dieser Welt eine Rolle spielt, immer die gleichen Personen das absolute Fachwissen haben und alles besser erläutern bzw. beurteilen können.


    ---> also alle wieder b.t.t.: "böser Hopp", "scheiß Retortenverein"... etcetc... das Ausgangslevel ist wieder erreicht.

  • Ihr habt Recht und ich meine Ruhe. Man sollte keine derartigen Fachdiskussionen in einem Forum anfangen, in dem grundsätzlich sowieso jeder Recht hat. Da ich nicht weiß, wieviele von Euch sich ebenfalls beruflich Tag für Tag mit Rechtsprechung sowie Paragraphen-Ausreizung beschäftigen, kann ich auch keinen einzeln ansprechen. Also verzeiht meine Anwandlung, fachlich ein Thema ansprechen bzw. diskutieren zu wollen. Das macht keinen Sinn und wird nie wieder vorkommen, da hier in jedem Aspekt, der auf dieser Welt eine Rolle spielt, immer die gleichen Personen das absolute Fachwissen haben und alles besser erläutern bzw. beurteilen können.


    ---> also alle wieder b.t.t.: "böser Hopp", "scheiß Retortenverein"... etcetc... das Ausgangslevel ist wieder erreicht.


    Merkste selbst, oder? :ugly:

  • Die Fans, die wegen Körperverletzung geklagt haben, sind namentlich bekannt. Einzeln oder als Sammelklage. Und jeweils dagegen wird wegen Beleidigung geklagt.


    Und woher weißt Du, daß diese Fans bei den Schmähgesängen mitgemacht haben? In dem Block waren 3.000 Dortmunder, wenn dann 50 Hopp beleidigen, rechtfertigt das dann die Körperverletzung der restlichen 2.950 ?