FCA Fans gegen Viagogo

  • Jo, solange man mit Viagogo Geschäfte macht, werde ich da auch nix programmieren um die Penner zu busten. Muss Edde und Konsorten ran. Sollen die Rosinenpicker doch zahlen:)
    Da investiert man 5 Minuten und findet gleich 2 hardcore Schwarzmarkt-Ticket-Händler...
    Ich glaub ich kauf die Tickets und häng sie hin:)

  • Mensch, da kauft man sich gestern Karten und heute stellt man fest, dass man aus beruflichen Gründen nicht auf das Spiel kann^^


    So richtig entscheiden kann er sich bei seiner Beschreibung auch nicht. Ganz am Ende ist er nämlich urplötzlich aus "privaten Gründen" verhindert. :kotzen:


    @ BT: Man darf Ebay nicht verlinken! :hihi:


    in diesem Thread für die Öffentlichkeitsarbeit aber zwingend notwendig - sorry - BT


    @ BT: War ja auch nur Spass!

    "Das ist Ihre ganz persönliche Meinung, Herr Doktor Klöbner. Aber man darf ja wohl noch anderer Ansicht sein!" (Müller-Lüdenscheidt)
    "Ach was!" (Dr. Klöbner)
    :hutab:

    3 Mal editiert, zuletzt von Augsburger Royal ()

  • Und der scheint ausschließlich Fußballtickets zu verhökern. Sieht für mich sehr gewerbsmäßig aus. Dass man man solchen Leuten nicht das Handwerk legt. :kopfschüttel:

    "Das ist Ihre ganz persönliche Meinung, Herr Doktor Klöbner. Aber man darf ja wohl noch anderer Ansicht sein!" (Müller-Lüdenscheidt)
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    :hutab:

  • Bereits nach wiederholtem Anbieten neuartiger und/oder gleichartiger Ware läuft ein Ebayer Gefahr, als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden zu können. Haben wir hier Juristen? Vielleicht sollte man in diesem Fall mal einen kleinen Tipp an das Finanzamt geben, um den dreisten Wiederholungstätern eine Lehre zu erteilen.


    Wir brauchen mehr Whistleblower? :whistling:

  • Bitte? Ich bin nicht beim FCA angestellt. Schreib eine Mail an die GS und frag nach bzw. frag mal Heinzl. Kümmert sich halt keiner drum...

  • Habs der Einfachheit halber mal aus wiki übernommen:


    Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:

    • nach außen gerichtete Tätigkeit
    • selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
    • planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
    • Gewinnerzielungsabsicht
    • keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit

    Wird man schon bei dem Typen hinsubsumiert bekommen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Die ersten Tickets haben jetzt 382 Euro eingespielt. Netter Nebenverdienst, so ganz Steuerfrei.
    Da kann man doch als Verein konsequent alle Tickets kaufen und grenzenlos überbieten. Zahlen muss man doch eh nicht, weil es gegen die Ticket-AGB verstößt.

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    :hutab:

  • Wenn einer das nicht nur einmalig, sondern nachhaltig tut, und auch einen Gewinn dabei erzielt, dann muss er ihn versteuern. Tut er das nicht, ist es Steuerhinterziehung und damit eine Straftat - die oft härter bestraft wird als Sexualstraftaten oder Gewalttaten.


    Und genau das "Geschäftsmodell" wird durch die Partnerschaft mit Viagogo gefördert/ermöglicht. Sauber!


    Allerdings unterliegt er als gewerblicher Händler auch einigen Gewährleistungsverpflichtungen, die nicht abdingbar sind. Steht da also ein Pfosten an der falschen Stelle... :D Außerdem hat der gewerbliche Händler Informationsverpflichtungen (der Verbraucher muss z.B. Name, Anschrift etc. erkennen können 8) ). Kommt er diesen nicht nach, greifen erweiterten Widerrufs-/Rückgaberechte.

  • @beraterle könnte der FCA Testkäufe tätigen um die Anschriften der Personen ausfindig zu machen und das ohne anschließende Bezahlung? Ist ja laut Ticket AGBs verboten ergo war es halt ein Testkauf um rechtlich gegen die Person vorgehen zu können. Ebay würde halt dann auch keinen Cent erhalten.

  • Vermutlich wäre das Grundgeschäft (Kauf/Verkauf) wohl schon gültig, d.h. eBay bekommt seine Provision, der Verkäufer hat seinen Kaufpreisanspruch etc.


    ABER der FCA hätte aus diesem Geschäft wohl auch Ansprüche aus dem Verstoß des Verkäufers gegen die ATGBs, die den Kaufpreisanspruch wohl übersteigen, kann also ggf. aufrechnen bzw. den Gewinn abschöpfen...? Außerdem steht man ja i.d.R. verkappten gewerblichen Händlern gegenüber und nicht "armen ahnungslosen Verbrauchern", denen das Gesetz einen deutlich höheren Schutz gewähren würde. Aber nix genau wiss ... ich bin ja nicht der FCA.


    Der FCA könnte da wohl schon was reißen, benötigt aber dafür geeignetes Personal. Ein Unternehmen in der Größenordnung und mit der Bedeutung wie der Bundesligist FCA muss ja wohl ohnehin ausreichend Personal vorhalten, um solche Ansprüche (die das Kerngeschäft betreffen) verfolgen zu können. Da reicht ja intern schon das Aufspüren der Fälle, denn dann kann man einen Anwalt einschalten, die die restliche Arbeit macht und abrechnet.

  • Theoretisch verstoßen die überteuerten Tickets auch gegen Ebay-Richtlinien, aber wenn man gut dabei mitverdient kann man da schon mal beide van Buyten Augen zudrücken. :pinch:

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  • Zum Thema Ebay gibts folgende Infos:
    Der FCA geht diesen Dingern nach, macht auch Testkäufe und hat nen Anwalt, der da tätig wird...ausgesprochen werden dann Vertragsstrafen und bei Wiederholung Vereinsausschluss.
    Es handelt sich hier meist um Profis die sich mit ner kompletten Familie selbst als Mitglieder anmelden oder über Mittelsmänner an die Mitgliedstickets kommen.


    Alles nicht so einfach siehe beigefügten Link:
    http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=45177&linked=pm


    Es fehlt auch die Manpower beim FCA sich ständig auf die Jagt zu begeben. Schalke hat alleine 5 Festangestellte Ticketverkaufsjäger.
    Wer Verkäufer, gestern entdeckt, findet bitte unverzüglich einen Screenshot an das Ticketing senden: ticketing@fcaugsburg.de

  • Na das ist doch schon mal was. Jedenfalls verstößt derjenige, der die Tickets vom FCA erworben hat so oder so gegen seine Obligenheiten.


    Das mit der fehlenden Manpower lass ich nicht gelten. "fc augsburg" unter "tickets" bei ebay einzugeben ist kein Hexenwerk. Der Anwalt verdient Geld damit. Der Verein je nach Höhe der Vertragsstrafe auch. Zudem sind die FCA-Spiele ja überschaubar, die hohen Gewinn abwerfen. Für das Bayern-Spiel sollte das schon noch ausreichen.

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    :hutab:

  • Das ist doch schon abgebildet, weil die Satzung sagt, "7.2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen und die sportlichen Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu vermeiden, was das Ansehen und den Zweck des Vereins schädigen bzw. gefährden kann."