Wenn der Spieler aber Anzeige erstattet ist es ein Fall für den Staatsanwalt.
Die Sportgerichtsbarkeit kann einen Spieler zwar sperren aber keine Strafe im Strafrechtlichen Sinne verhängen.
Das ist schon klar. Aber ein Spieler stellt eben offenbar nie selbst Strafantrag und die Staatsanwaltschaft scheint das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung von Amts wegen (§ 230 Abs. 1 StGB) generell zu verneinen, weil ja nie was bei Spielertätlichkeiten untereinander strafrechtlich rumkommt. Ich gehe mal davon aus, dass das so eine Art "Gentleman-Agreement" der Branche ist, dass man sowas nicht unter Fußballern macht und die Bestrafung allein der Sportgerichtsbarkeit überlässt.
Wenn dem so sein sollte, find ich die von der Norm abweichende Schiri-Anzeige etwas sonderbar, weil er immerhin auch ein nicht unerheblicher Teil der "Fußball-Branche" ist. Das Sportgericht wird dem Schläger eh gesalzen eine verbraten (Ausländer-BL-Rekord adé) und zivilrechtlichen Schadenersatz bekommt er auch unabhängig von einer strafrechtlichen Anzeige.
Ob man das nun gut oder schlecht findet, stell ich mal zur Disposition!