Liebe FCA-Mitglieder,
wir haben es der heute in der Bundesliga geltenden "50+1-Regel" zu verdanken, dass in der Bundesliga noch ein im Vergleich zu den anderen europäischen Ligen wesentlich ausgeglichenerer Wettbewerb stattfindet. Die Regel ist dennoch seit Jahren unter dem Dauerbeschuss von Mäzenen wie dem Hannover 96-Präsidenten Martin Kind und es ist nicht klar, ob sie einer gerichtlichen Überprüfung in Europa standhalten würde.
Ein Wegfall der 50+1-Regel hätte eine Umwälzung der Verhältnisse in vielen deutschen Vereinen zur Folge mit dem Ergebnis, dass Konzerne und private Investoren a la Red Bull oder Dietmar Hopp zu Lasten des Mitspracherechts der Vereine und Mitglieder noch mehr Einfluss gewinnen, als es zuletzt schon der Fall war.
Aus diesem Grund sollten wir uns als Mitglieder unseres FCA absichern und die bisher geltende 50+1-Regel in unsere Vereinssatzung aufnehmen. Das Ziel muss sein, dass bei uns alles beim alten bleibt, auch wenn die 50+1-Regel aus den Satzungen von DFL und DFB gestrichen werden sollte.
Mit der Aufnahme der 50+1-Regel in die Satzung können wir nicht nur den Charakter des Vereins dauerhaft bewahren, sondern wir stärken auch die Mitwirkungsrechte der Mitglieder und können vor allem endlich dem Vorurteil, dass der FCA mit Vereinen wie Hoffenheim vergleichbar sei, entgegenwirken und den Ruf unseres Vereins deutlich verbessern! Nicht zu vergessen eine mögliche Signalwirkung auf andere Vereine.
Ich habe daher für die diesjährige Jahreshauptversammlung am 24.08.2011 folgenden Antrag auf Satzungsänderung/ -ergänzung gestellt:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrter Vorstand,
als ordentliches Mitglied beantrage ich die Änderung der Vereinssatzung des FC Augsburg 1907 e. V. durch die Aufnahme folgender Regelungen, wobei ich darum bitte, zuerst den Absatz 1 und anschließend gesondert zusammen die Absätze 2 und 3 zur Abstimmung zu stellen:
"1. Die Lizenzspielerabteilung kann vom Verein in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden, wenn der Verein an dieser mehrheitlich beteiligt ist. Ist die Gesellschaft Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist der Verein mehrheitlich beteiligt, wenn er über fünfzig Prozent der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich weisungsungebunden und darf nicht durch Rechtsgeschäft eingeschränkt werden. Ist die Gesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien, muss der Verein oder eine von ihm zu einhundert Prozent beherrschte Tochter Komplementär sein. Dabei darf von den gesetzlich eingeräumten Befugnissen zur Vertretung und Geschäftsführung nicht durch Satzung oder auf sonstige Weise zum Nachteil des Komplementärs abgewichen werden. Wird die Gesellschaft in einer sonstigen Rechtsform geführt, ist die Beteiligung des Vereins entsprechend so zu gestalten, dass der Verein eine vergleichbare Stellung hat.
2. Sollten der Verein oder seine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter über die von ihnen gehaltenen Anteile an der „FC Augsburg GmbH & Co. KGaA” rechtsgeschäftlich verfügen wollen, bedarf dies zuvor der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
3. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte für die Verwendung des Namens und des Logos des FC Augsburg e.V. verbleiben dem Verein. Der Verein kann seinen Tochtergesellschaften Lizenzen zur Nutzung der gewerblichen Schutzrechte erteilen."
Es kann ein anderer Wortlaut für die Satzungsänderung verwendet werden, solange der Regelungsgehalt der gleiche bleibt.
Begründung:
Stellen Sie sich folgende Entwicklung vor:
Im Jahr 2018 will ein neuer finanzstarker Energy Drink-Hersteller namens Blauer Löwe sein Produkt in kürzester Zeit einem breiten Publikum bekannt machen. Aus diesem Grund unterbreitet er dem Verein ein finanziell so lukratives Angebot, dass die Verantwortlichen nicht widerstehen können. Sie verkaufen die Profiabteilung mehrheitlich an den Getränkehersteller. Dieser setzt verschiedene Neuerungen in Kraft: Ab sofort tritt die Profimannschaft in der Bundesliga unter dem Namen Blauer Löwe Augsburg an. Das Logo wird entsprechend geändert. Die neue Farbe ist blau. Als Gründungsdatum wird das Jahr 2018 angegeben. Die Geschäftsführung wird durch Mitarbeiter des Konzerns ersetzt. Dem Verein und seinen Mitgliedern ist jegliches Mitspracherecht entzogen.
Dieses auf die Spitze getriebene Schreckensszenario hat sich tatsächlich so ähnlich in Salzburg zugetragen, ist bei uns in Deutschland derzeit aber vor allem dank der sogenannten 50+1-Regel noch nicht möglich.
Zum Verständnis: Die 50+1-Regel ist eine in den Satzungen von DFB und DFL festgeschriebene Regelung. Danach muss ein Verein immer eine Stimm-Mehrheit behalten, wenn er seine Profimannschaft in eine Kapitalgesellschaft ausgliedert. Sinn und Zweck der Regelung ist es, zu verhindern, dass Großunternehmen oder andere Kapitalanleger die vollständige Kontrolle über die Profimannschaften von Vereinen übernehmen. Die sportlichen Interessen der Vereine sollen vor den wirtschaftlichen Interessen der Investoren geschützt werden. Außerdem wird der Wettbewerb in der Liga geschützt.
Die Bundesliga ist durch die 50+1-Regel eine im internationalen Vergleich wettbewerbstechnisch herausragende Liga geblieben, auf die von Fans anderer Ligen neidisch geblickt wird.
Am 10. November 2009 hat Hannover 96 auf der Mitgliederversammlung der DFL einen Antrag zur Änderung der 50+1-Regel eingebracht, welcher zum Glück mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Dennoch steht die Regel weiterhin massiv unter Beschuss, insbesondere durch den Hannover 96-Clubchef Martin Kind, der die nicht wenig verbreitete Ansicht vertritt, dass die Regelung gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße.
Zuletzt kam die Regel in die Schlagzeilen, als die Mitglieder des TSV 1860 München hilflos mit ansehen mussten, wie ein großer Anteil ihrer Lizenzspielerabteilung an den Jordanier Hasan Ismaik verkauft wurde. Laut Presseberichten hat sich Ismaik das Recht einräumen lassen, bei einem Wegfall der 50+1-Regel die Mehrheit der Stimmrechte übernehmen zu dürfen. Der Verein hätte dann sein Mitspracherecht bei der Profimannschaft eingebüßt.
Dieses drohende Szenario sollten wir von vorneherein ausschließen, um auch in Zukunft von „unserem FCA“ sprechen zu können. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre Stimme für die obige Ergänzung unserer Vereinssatzung, die die Beibehaltung der 50+1-Regel in unserem Verein sichern soll, falls sie in der Bundesliga keine Zukunft haben sollte. Die Regelung wurde von anderen Vereinen wie dem 1. FC Kaiserslautern bereits in deren Satzung aufgenommen.
Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass der Antrag keine Kritik oder ähnliches an unserer Vereinsführung zum Ausdruck bringen soll – auf diese können wir stolz sein, denn sie leistet hervorragende Arbeit und besitzt mein volles Vertrauen.
Ich hoffe, die positiven Auswirkungen dieser beantragten Satzungsänderung sind mit obigem Antrag deutlich geworden. Sollte die 50+1-Regel in den Satzungen von DFL und DFB fortbestehen, hätte die Satzungsänderung keinerlei Auswirkungen auf die Besitzverhältnisse im Verein. Sollte sie jedoch fallen, können wir uns entspannt zurücklehnen: die Mehrheitsverhältnisse in unserem FCA (Profiabteilung) könnten dann nur noch mit der Zustimmung von uns Mitgliedern über die 50+1-Grenze hinaus geändert werden.
Ich bitte daher alle Mitglieder darum, zur Jahreshauptversammlung zu erscheinen und für den Antrag zu stimmen - und zwar auch dann, wenn einer der Vereinsoberen sich in einer "Brandrede" zuvor dagegen aussprechen sollte.