Liegt dieses "Internet" denn in England?
Deutscher Privatmann kauft im Internet bei einem britischen Unternehmen => kommt da tatsächlich britisches Recht in Anwendung?
Der Standort des Verkäufers liegt in England, wo das Internet liegt ist ja egal. Falls jemand nicht explizit auf seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, unterliegt ein Vertrag dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer ansässig ist, so habe ich das mal gelernt, ohne jetzt genau die Richtlinien und Gesetze in Großbritannien zu kennen. Britisches Recht kommt meiner Meinung nach sicher zur Anwendung hier, wie das genau aussieht müsste man sich näher anschauen.