@RR:
Wenn ich mir eine Eintrittsakarte kaufe dann stimme ich den AGB´s zu. Dass die sogut wie keiner liest wissen wir alle. Dass aber der Ticketservice und selbst das Vereinsheim keine ausliegen haben ist ja auch kein muss. Die müssen sie dir ja nur auf Verlangen aushändigen oder darauf hinweisen wo diese zu finden sind.
Die Ticket-AGB regelt nur was du mit dem Ticket machen darfst aber:
Ticket-AGB´s
ZitatVIII. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
IX. Hausordnung
Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Hausordnung des vom Club genutzten Stadions. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung der Hausordnung.
Stadionordung
Hab jetzt nix auf die schnelle gefunden wegen Videoüberwachung ausser:
Zitat§ 2
Zugang zum Stadion
(3) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, daraufhin zu untersuchen, ob sie Gegenstände mitführen, deren Mitführen nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 13 verboten ist. Im Falle der Weigerung eines Besuchers, sich durchsuchen zu lassen, kann der Zutritt verweigert werden.
Wobei dass schon sehr weit hergeholt ist muss ich zugeben.
Edith hat noch was gefunden:
Zitat(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Bei 2 ist es durch "geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" auch so ein Gummiparagraph. Sind die AGB´s geeignete Maßnahmen? Ist vlt. irgendwo ein kleines Schild was uns darauf aufmersam macht nur hat es bisher nur keiner entdeckt?!
Ich denke nicht dass der FCA sich hier auf dünnen Eis bewegt. Die werden auch schon wissen was die tun.
Hab auf der B17 auch noch nie ein Hinweisschild gesehen und höhe Messe/Stadion hängen auch Kameras oder auf der Autobahn mit den Mautbrücken.
Mann muss klar unterscheiden zwischen Videoüberwachung in einem Geschäft oder auf öffentlichen Plätzen. Dort liegt irgendwo der Hund begraben.
Edith hat wieder was gefunden:
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=225
(2ter Absatz ziemlich am Ende)
ZitatDie Videoüberwachung kann offen oder verdeckt erfolgen. Offen ist die Überwachung dann, wenn die Betroffenen ohne Schwierigkeiten erkennen können, dass der betreffende Bereich videoüberwacht wird, sei es durch Hinweisschilder oder die nicht zu übersehenden Überwachungskameras.