Ultras - Aktionen, Ankündigungen und mehr

  • @RR:
    Wenn ich mir eine Eintrittsakarte kaufe dann stimme ich den AGB´s zu. Dass die sogut wie keiner liest wissen wir alle. Dass aber der Ticketservice und selbst das Vereinsheim keine ausliegen haben ist ja auch kein muss. Die müssen sie dir ja nur auf Verlangen aushändigen oder darauf hinweisen wo diese zu finden sind.


    Die Ticket-AGB regelt nur was du mit dem Ticket machen darfst aber:
    Ticket-AGB´s

    Zitat

    VIII. Recht am eigenen Bild
    Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
    IX. Hausordnung
    Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Hausordnung des vom Club genutzten Stadions. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung der Hausordnung.

    Stadionordung
    Hab jetzt nix auf die schnelle gefunden wegen Videoüberwachung ausser:

    Zitat

    § 2
    Zugang zum Stadion

    (3) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, daraufhin zu untersuchen, ob sie Gegenstände mitführen, deren Mitführen nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 13 verboten ist. Im Falle der Weigerung eines Besuchers, sich durchsuchen zu lassen, kann der Zutritt verweigert werden.

    Wobei dass schon sehr weit hergeholt ist muss ich zugeben.




    Edith hat noch was gefunden:


    §6b Bundesdatenschutzgesetz

    Zitat

    (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
    1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
    2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
    3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
    erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
    (2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

    Bei 2 ist es durch "geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" auch so ein Gummiparagraph. Sind die AGB´s geeignete Maßnahmen? Ist vlt. irgendwo ein kleines Schild was uns darauf aufmersam macht nur hat es bisher nur keiner entdeckt?!
    Ich denke nicht dass der FCA sich hier auf dünnen Eis bewegt. Die werden auch schon wissen was die tun.


    Hab auf der B17 auch noch nie ein Hinweisschild gesehen und höhe Messe/Stadion hängen auch Kameras oder auf der Autobahn mit den Mautbrücken.
    Mann muss klar unterscheiden zwischen Videoüberwachung in einem Geschäft oder auf öffentlichen Plätzen. Dort liegt irgendwo der Hund begraben.


    Edith hat wieder was gefunden:
    http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=225
    (2ter Absatz ziemlich am Ende)

    Zitat

    Die Videoüberwachung kann offen oder verdeckt erfolgen. Offen ist die Überwachung dann, wenn die Betroffenen ohne Schwierigkeiten erkennen können, dass der betreffende Bereich videoüberwacht wird, sei es durch Hinweisschilder oder die nicht zu übersehenden Überwachungskameras.

  • Zitat von hannover-96-Chef-Kind

    Sie haben auch Einlasskontrollen durchbrochen und Bengalos ohne jede Hemmung gezündet


    Ich finde es gut, dass er solch ein Fehlverhalten auch bei den eigenen Fans kritisiert. Es ist immer leichter auf andere Fans zu zeigen, aber er sagt was gesagt werden muss auch zu und über den eigenen Fans. Er sucht, neben der Kritik, auch den Dialog mit den "Ultras" um das oben genannte zu verhindern. Wenn es dennoch zum wiederholten male passiert kann ich ihn schon verstehen, dass er Sauer ist über diese angeblichen "FANS"...


    Gewalt hat weder im "normalen Leben" wie auch im Stadion rein überhaupt nix verloren und dass Bengalos schlimme Verletzungen hervorrufen können und deshalb ZU RECHT verboten sind sollte man den Chaoten aus Dresden, Hannover oder woher auch immer, DEUTLICH klar machen.



    So geht Zitat, BTH! - RR

    :flag:_______ n ä c h s t e r H a l t =-> uuuund wieder 1. B u n d e s l i g a _______ :flag:
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    Einmal editiert, zuletzt von RRipley ()


  • Ich geh eigentlich davon aus, dass innerhalb des Stadions durch die Zustimmung zu den AGB´s das schon gesichert ist. Auf dem Weg zum Stadion aber beispielsweise gelten die AGB´s aber nicht. Und da ist alles voll mit kameras. Die sind teilweise aber so klein und versteckt, dass man sich schon auskennen muss, um sie zu erkennen. Insofern trifft die Auslegung aus dem letzten Artikel meiner Meinung nach nicht zu. Außerdem sind einige Kameras so gebaut, dass man nicht weiß, in welche Richtung sie filmen. Abgesehen davon kann kein Mensch wissen, welcher Bereich von einer Kamera abgedeckt wird. Ganz zu schweigen davon, dass die Kamera dich schon längst im Visier hat, wenn du sie entdeckst. Insofern ist diese Begründung quatsch.


    Es gibt übrigens auch ein Grundsatzurteil zu dem Thema (ich hab leider die Quelle nicht da) aus Hannover, wonach zumindest bestimmte Kameras (insbesondere die 360-Grad-Glockenkameras, wie sie in Massen den Weg zum Stadion überwachen) extra ausgewiesen werden müssen.

    Fehler in der Geschichtsschreibung entdeckt:
    Nicht die achtundsechziger, sondern die achtzehnsechziger sind an allem schuld!!!

  • Aber das trifft doch auch auf jedem Bahnsteig und Bahnhofsvorplatz zu! Ebenso auf dem Weg zum Oly Stadion in M sind sicher X Kameras und kein Schild weist drauf hin.

    Er hatte nur Fußball im Kopf, eine Augschburger Zunge und brasilianische Füße! Hemad, machs guat. :hutab:

    Ich bin ein FC Augsburger!


    Fußball ohne Gegner nennt man Training, darum achte ich jeden Gegner, denn mit ihnen macht es erst richtig Spaß!

  • Zitat

    Fortuna Düsseldorf verklagt Elfmeterpunkt-Dieb
    Dieses Souvenir könnte für den Fan von Fortuna Düsseldorf noch teuer werden. Weil er während des Relegationsspiels gegen Hertha BSC einen Elfmeterpunkt ausgegraben hatte, verklagte der Club den Rasen-Dieb nun auf 50.000 Euro. Dabei wollte die Fortuna dem Mann zunächst noch helfen.


    more spiegel.de

  • Aber das trifft doch auch auf jedem Bahnsteig und Bahnhofsvorplatz zu! Ebenso auf dem Weg zum Oly Stadion in M sind sicher X Kameras und kein Schild weist drauf hin.


    Das kann schon sein, heißt aber nicht, dass es deswegen legal ist.


    Das ist ja genau der punkt:
    Auf Übertretungen mancher Gruppen, wie zum Beispiel Fußballfans, aber z.B. auch Flüchtlingen, wird penibelst und repressivst reagiert (ich sag nur "Pumuckl"), während der Staat in manchen Bereichen die eigenen Grenzen zwischen Legalität und Illegalität sehr freizügig handhabt.

    Fehler in der Geschichtsschreibung entdeckt:
    Nicht die achtundsechziger, sondern die achtzehnsechziger sind an allem schuld!!!

  • Verdammt ich glaub Humba hat recht und unseren Mod´s geb ich ungern recht :P


    Wie ich es schon auch erwähnt habe: Es muss unterschieden werden zwischen "Privater" und "Staatlicher" Überwachnung. Wenn der Knödel oder der Ankhamun bei sich im Laden Kameras aufhängen müssen Sie auf diese Hinweisen, der Staat wiederrum darf es sich auslegen wie er darauf "Hinweist".
    Aber nochmal: Der FCA bzw. die Stadt werden dass schon geprüft haben das es rechtlich OK ist.


    Haben wir eigentlich keinen Anwalt hier im Forum der mal eine Klage dagegen riskieren will?