Europa League 2015/16

  • Was dauert denn bei der Auslosung so lange
    Anscheinend gab es doch bereits eine Losung für die Fanclubs. Hat man da nicht gleich in einem Rutsch "unter juristischer Aufsicht" alles gelost?


    Rechne nicht vor Montag.
    Klar Fanclubs sind durch. AAAABER jetzt muss man alle Anmeldungen erst mal durchgehen und die Leute mit Fanclub Karten von den Listen streichen.
    Nicht das diese doppelt gelost werden.
    Habe bis dato noch nie etwas gewonnen, von daher rechne ich nicht mit einer Karte.
    Aber Alkmaar und Belgrad kann mir niemand nehmen.

  • Dreiste Menschen gibt es


    Hoffentlich können sie das dennoch unterbinden


    der Mann (der Zeichnung nach zu urteilen) ist verdammt clever 8) das gehört fast belohnt, sorry :blumen:


    was mag der FCA da machen, es wird ja rein auf den künstlerischen Wert geboten... :hihi:


    abwarten wie viele Comic-Bilder bis zum Spiel noch folgen werden, vielleicht findet sich ja ein 2. Picasso :flag:

    La femme d'un logicien vient d'avoir un bébé. Elle appelle : «Est-ce une fille ou un garçon?" Le logicien: "Oui" :winken:

  • Ich wär ja dafür, dass alle Los-Gewinner einen Euro für nen neuen Drucker in der GS und ein leckeres Süssigkeitenpaket für die Evi spendieren. Dann geht die Verlosung des Achtelfinales auch fixer. :)


    @FCfranzl: Ich hoffe du lehrst deinen Kindern auch wie man Verbote am besten umgeht, damit sie clever durchs Leben kommen. Au mann ...

  • Wer glaubt, sich mit einem selbstgemalten Bild und verschenkten Tickets rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, glaubt auch, dass es kein Drogenhandel ist, wenn ich dem Dealer Geld schenke und er mir dann Drogen schenkt.

  • Mal halblang, wir sprechen hier (maximal) von ner rechtlichen Grauzone:


    1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?


    Ja, private Käufer, die das Ticket zum
    privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten
    werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches
    Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine
    Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch
    einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht
    gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen
    Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam.


    Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/…rkauf-von-eintrittskarten


    Ich finde das auch völlig richtig so - die Leute haben die Karte gekauft, dafür bezahlt und könnten die auch zerreißen oder sich den A..... damit abwischen, wenn ihnen danach ist.


    Bin kein Jurist, aber der Verein könnte wahrscheinlich höchstens solche Leute von künftigen Ticketverkäufen ausschließen (wobei derjenige sich dagegen dann vermutlich rechtlich auch wieder zur Wehr setzen könnte).

  • Der Punkt ist doch der: schlage ich 10% auf den Ticketpreis drauf und verkaufe das weiter, ist das auch kein Problem für den Ferein. Machen wir hier im Forum im Flohmarkt ja auch.
    Gehe ich aber her und lass die Leute um den Ticketpreis kloppen, so dass deutlich mehr als der eigentliche Ticketpreis verlangt wird oder lasse Ticketplattformen anhand ihrer Analysetools extra sauteure Tickets anbieten, weil die Nachfrage deutlich größer ist als das Angebot, dann hört da der Spaß auf. Da gehts nur ums Bereichern, erst recht mit der Aussage "an dem Tag kann ich leider nicht".

    Ticketverkäufe via unautorisierter Plattformen sind > atgb@fcaugsburg.de < mit Link, Screenshot o.ä. zu melden!
    "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!" - Dieter Nuhr :flag_de: Meinung ≠ Ahnung | Wetter ≠ Klima | Gefühl ≠ Fakten

  • Die Karten werden höchst bietend verkauft, ist ja schließlich eine Versteigerung und kein Sofortverkauf. Der FCA, kann dem "Künstler" Hausverbort erteilen, wenn ihm danach ist und das sollte so auch passieren.


    Daran ist gar nichts richtig, es ist einfach eine Schweinerei! Hier werden bewusst Karten gekauft um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Von wegen "leider verhindert", ich wünsche dem Verkäufer die Pest an den Hals!

  • Das problem privat und geschäftlich kann dir dein zuständigts Finanzamt erklären:


    Kaufe ich um es wiederzuverkaufen (Versteigerung oder Ticketbörse mit riesenaufschlag) dann wird man dir ganz klar geschäftliches Handeln nachweisen und du neben der Abmahnung druch den Verein auch noch Probleme wegen Steuerhinterziehung bekommen. das gilt auch bei einem Notverkauf wegen krankheit - sobald ich mehr als 10% aufschlage hat sich das mit dem privat. Von daher kann man die Aussage des Rechtsverdrehers in die Tonne klatschen.

    2011/12 Nicht absteigen - Mission accomplished
    2012/13 Nicht absteigen - Mission accomplished
    2013/14 Nicht absteigen - Mission accomplished
    2014/15 Nicht absteigen - Mission accomplished
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    2016/17 Nicht absteigen - Mission accomplished
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    2018/19 Nicht absteigen - Mission begins August




  • Der Rechtsverdreher hat aber recht: Kaufe ich das Ticket für 19,07€ und verkaufe es privat wieder für 19,07€, dann ist das rechtlich zulässig. Mehr steht da auch nicht.
    Und selbst wenn das Ticket dem Häsle für 50€ verkauft wird: es ist ein Privatgeschäft.
    Das öffentliche Anbieten (nix anderes ist's bei eBucht oder Vianogo) fällt dann schon eher in die geschäftliche Ecke.

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  • sobald ich mehr als 10% aufschlage hat sich das mit dem privat.


    Wenn wir hier schon komplett offtopic sind. Sind die 10% definiert oder eine Schätzung. Und auf was beziehen sich die 10%. Nehmen wir an ich bin Eventfan und extra zum Liverpoolspiel Mitglied geworden. Dann habe ich folgende Kosten:
    Ticket (z.B. 50€)
    Paypal (3€)
    Versand (4€)
    Mitgliedsbeitrag (Sag mer mal 10€ Anteil am Ticket)
    Ebaygebühr (5€)


    Setzen sich die 10% Aufschlag dann nur aus dem Ticketpreis zusammen oder aus allen aufgezählten Faktoren?

  • Das problem privat und geschäftlich kann dir dein zuständigts Finanzamt erklären:


    Kaufe ich um es wiederzuverkaufen (Versteigerung oder Ticketbörse mit riesenaufschlag) dann wird man dir ganz klar geschäftliches Handeln nachweisen


    Nö, nicht bei einer einmaligen Aktion. Gewerblich/geschäftsmäßig käme erst in Spiel, wenn jemand das regelmäßig in größerem Stil macht.



    Das öffentliche Anbieten (nix anderes ist's bei eBucht oder Vianogo) fällt dann schon eher in die geschäftliche Ecke.


    Sorry geschätzer Mod, aber auch das stimmt nicht.


    Hier noch mal was zum Nachlesen: http://www.juraforum.de/ratgeb…ttskarten-weiterverkaufen


    Findet Euch einfach damit ab: Schwarzmarkt bei Fussball-Tickets gabs schon vor 50 Jahren und wirds auch in 50 Jahren noch geben. Und die Welt wird davon nicht untergehen ;-)


    P.S.: Wer mir ernsthaft erzählen will, nicht zumindest ansatzweise die Verlockung nachempfinden zu können, mal eben relativ anstrengungslos 800 Euro steuerfreien Gewinn einzuschieben (mal von den theoretischen Mondpreisen bei Viagogo ausgehend), dem glaube ich nicht ;)

  • Der größte Feind im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.


    Abartig was für einen Charakter hier manche haben. Da wundert mich nichts mehr.
    Ist doch wohl jedem seine Sache was er mit seinen Karten macht.
    Der eine fährt halt lieber in Urlaub, wenn einer seine Karte für 1000€ kauft. Ja und? Was stört euch das persönlich?
    Neid oder was? Anders kann ichs mir nicht erklären. Jeder echte Fan ist froh, dass er eine DK Plus hat für's Heimspiel oder eben eine Karte ergattert hat, denn man will ja selbst dabei sein. Wahre Fans würden auch niemals ihre heilige Liverpool Karte verkaufen, egal für welchen Preis. So denken aber viele sicher nicht, die sich lieber eine goldene Nase verdienen wollen. Sieht man ja inzwischen wie die Portale mit Heimkarten (auch in Liverpool) überquellen.
    Ja und, ist doch jedem seine Sache und man muss ggf. mit den Konsequenzen leben. Kehrt mal lieber vor eurer eigenen Tür.
    Aber so sind se halt die Spießer, hauptsache in Belange anderer einmischen obwohl es sie einen Scheißdreck angeht.
    Toller Vergleich auch mit den Drogen. Da ist auch jeder froh, dass es die Dealer gibt, oder kauft sie einer im Supermarkt. :kopfwand:
    Wahrscheinlich sind einige froh, dass es solche Portale gibt, um eben auch dabei zu sein.
    Sollte die Kack Verlosung nicht wie versprochen morgen stattfinden, dann decken sich auch viele die ich kenne auf solchen Portalen ein, hauptsache man ist dabei. Der Preis spielt kaum eine Rolle. Das machen auch nur echte Fans die bereit sind teilweise ein Vermögen dafür zu berappen.
    Und wieder andere bereichern sich halt an denen. Angebot und Nachfrage, hatten wir ja schon.
    Ob die Verkäufer Arschlöcher sind oder nicht, kann jeder selbst für sich beurteilen. Mir persönlich geht das am Arsch vorbei, hauptsache ich habe meine Karten, da bin ich egoist und würde meine niemals veräußern, denn das Erlebnis kann man mit keinem Geld der Welt aufwiegen.
    Dennoch bleibt das ja wohl jedem selbst überlassen und irgendwelchen Außenstehenden kann das ja mal völlig schnuppe sein...


    Tolle Fans seit ihr... :flag::kopfwand:


  • Die Beschreibung passt aber nicht zum Zusammenhang hier. Wer Verkäufe zur Gewinnerzielungsabsicht tätigt, handelt gewerblich.


    Gewinn zu erzielen ist kein Problem:


    Privater Weiterverkauf von Tickets


    Grundsätzlich ist es Privatpersonen gestattet, eine nicht benötigte
    Eintrittskarte im Internet oder direkt am Veranstaltungsort zu
    verkaufen. Es ist ihm sogar gestattet, dies gewinnbringend zu tun. Dies
    bedeutet, dass er für seine Eintrittskarte wesentlich mehr Geld
    verlangen darf, als er eigentlich bezahlt hatte.


    http://www.juraforum.de/ratgeb…ttskarten-weiterverkaufen


    DASS möglicherweise der Weiterverkauf von vornherein die Absicht war, wirst Du einem privaten Verkäufer in der Praxis niemals nachweisen können ("wollte eigentlich selber hingehen, habe blöderweise ganz vergessen, dass meine Großtante an dem Tag 95 wird...")


    Ansonsten kann ich mich größtenteils den Worten von Schreihals anschließen, dieses Denunziantentum a la "schnell beim Verein melden" ist auch nicht mein Ding, aber das muss jeder selber wissen. Bitte nicht vergessen: Angebot & Nachfrage, freier Markt usw.. Die Schwarzmarkt-Verkäufer machen ein Angebot, das niemand annehmen MUSS.

  • Da reissen sich einzelne den Allerwertesten auf, den Fans und Interessenten einen bezahlbaren Fussball zu bieten (Stichwort Vianogo) und dann konterkarieren das welche durch Wegkaufen eben genau solcher bezahlbaren Tickets, damit diese sich daran bereichern? Sorry, SO nicht.

    Ticketverkäufe via unautorisierter Plattformen sind > atgb@fcaugsburg.de < mit Link, Screenshot o.ä. zu melden!
    "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!" - Dieter Nuhr :flag_de: Meinung ≠ Ahnung | Wetter ≠ Klima | Gefühl ≠ Fakten

  • dazu gibt es BGH-Urteil: http://www.extremnews.com/ratgeber/recht/72251232e7dc4a0


    und außerdem: der FCA hat das Hausrecht. und ich vergleiche mal ein Spiel mit einer Party bei mir zuhause. sollte also ein Vollidiot meinen, er kann meine Party sprengen, weil er andere dazu einlädt, dann hat er sich geschnitten. dh im Umkehrschluß: ich brauche keinen Gast, der seine Einladung überteuert an irgendeinen weiterverkauft um Geld damit zu verdienen. dann ist der nie mehr mein Gast! und wenn also ein Kumpel mir das erzählt, dass der Typ dies macht, dann wird er ausgeladen! das hat nix mit Denunziantentum zu tun, sondern mit Ehrgefühl gegenüber dem Gastgeber.
    dazu ist der FCA rein juristisch immer im Recht: denn zu guter letzt gibt es eine Satzung worin Rechte und Pfichten des Mitglieds drin stehen, verstösst er gegen diese, wird er nicht lange Mitglied sein und auch kein Vorkaufsrecht mehr haben


    den Rest was ich dazu denke, spar ich mir


    gehts noch!

  • Wahrscheinlich sind einige froh, dass es solche Portale gibt, um eben auch dabei zu sein.

    Blödsinn. Am Ende sitzen vllt sogar die gleichen 28.000 im Stadion, nur dass sich über den Zwischenweg ein paar schmierige Typen ein paar Euro dazu verdient haben.

    Gewinn zu erzielen ist kein Problem:

    Dass sehen mein Steuerberater und die Anwälte der Vereine offensichtlich anders.

    DASS möglicherweise der Weiterverkauf von vornherein die Absicht war, wirst Du einem privaten Verkäufer in der Praxis niemals nachweisen können

    Die Frage ist nicht, ob ein Weiterverkauf im Voraus beabsichtigt war sondern ob der Verkauf selber mit Gewinnabsicht angeboten wurde.